16.12.2024rss_feed

BMEL erlässt tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verkündet den Erlass eines Gesetzes zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union. Damit können Behörden Verstöße gegen das EU-Tiergesundheitsrecht ahnden. Das Gesetz schafft keine neuen Regelungen, sondern knüpft an bestehende EU-Regelungen an: etwa an die Pflicht, dass für Rinder eine amtliche Veterinärbescheinigung benötigt wird für den Transport in einen anderen EU-Staat.


Durch die Bescheinigung bestätigt der Amtsveterinär, dass die Rinder den Tiergesundheitsanforderungen entsprechen; diese Vorschrift ist wichtig, um Verschleppung von Tierseuchen zu verhindern. Mit dem nun erlassenen Gesetz begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer dagegen verstößt. Dann droht ein Bußgeld. Das EU-Recht legt darüber hinaus unter anderem Vorschriften fest über die Kennzeichnung bestimmter Tiere wie beispielsweise Rinder, Schafe oder Pferde.


open_in_newOriginalmeldung BMEL