BMEL erlässt tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verkündet den Erlass eines Gesetzes zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union
. Damit können Behörden Verstöße gegen das EU-Tiergesundheitsrecht ahnden. Das Gesetz schafft keine neuen Regelungen, sondern knüpft an bestehende EU-Regelungen an: etwa an die Pflicht, dass für Rinder eine amtliche Veterinärbescheinigung benötigt wird für den Transport in einen anderen EU-Staat.
Durch die Bescheinigung bestätigt der Amtsveterinär, dass die Rinder den Tiergesundheitsanforderungen entsprechen; diese Vorschrift ist wichtig, um Verschleppung von Tierseuchen zu verhindern. Mit dem nun erlassenen Gesetz begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer dagegen verstößt. Dann droht ein Bußgeld. Das EU-Recht legt darüber hinaus unter anderem Vorschriften fest über die Kennzeichnung bestimmter Tiere wie beispielsweise Rinder, Schafe oder Pferde.