Die Stoffstrombilanz in der Tierhaltung - was, wie, wann, womit?
Nach den Neuerungen der Düngebedarfsermittlung hat nun auch die Pflicht zur Stoffstrombilanzierung Einzug in die Büros der Betriebe erhalten. Während reine Ackerbaubetriebe erst ab 2023 aktiv werden müssen, sind vor allem tierhaltende Betriebe und Biogasanlagen sind seit 1. Januar 2018 zur Erstellung einer Stoffstrombilanz verpflichtet. Doch sind sie das wirklich? Und was ist das überhaupt konkret?
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bietet zu dem Thema am 30.10. ein Seminar in Braunschweig an. Die Kosten betragen 45 Euro. Die Teilnehmerzahl ist auf 17 begrenzt.