EU fordert Klima- und Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen
Börsennotierte Großunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sind schon heute durch eine EU-Richtlinie zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, in der die Themen Klimaschutz und Klimaneutralität eine zentrale Rolle spielen. Die EU-Kommission hat nun eine weitere Richtlinie, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), vorgeschlagen, die auch gelisteten Unternehmen mit weniger Beschäftigten eine solche Berichterstattung vorschreibt. Zudem wird nicht-gelisteten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) empfohlen, ihre Stakeholder und insbesondere die kreditgebenden Banken regelmäßig über ihren Umgang mit Fragen der Nachhaltigkeit zu informieren
, informiert die Universität Bayreuth in einer Pressemeldung. An diese Unternehmen wendet sich das Verbundprojekt Klimaberichterstattung bei KMU (KliK)
, das an der Universität Bayreuth zum 1. Oktober 2022 gestartet ist. Insgesamt will KliK
zur Entwicklung eines allgemeingültigen Nachhaltigkeitsstandards beitragen, der kleinen und mittleren Unternehmen eine Ethikbilanz
– gleichwertig einer Finanzbilanz – ermöglicht.