Für Kleinkinder gilt ein anderer Nitritgehalt im Wasser als für Erwachsene
Wasser ist unser wichtigstes und das am strengsten kontrollierte Lebensmittel. Darauf macht das Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB in einer Pressemeldung aufmerksam. Es sollte Verbrauchern bewusst sein, dass auch Wasser »verderben« und genussuntauglich werden kann. Das Wissen um die Wasserqualität im Haushalt ist dabei ein entscheidender Faktor für die Art der Nutzung. »Bei Hausbrunnen empfiehlt es sich, mindestens alle fünf Jahre eine Analyse durchführen zu lassen – in Haushalten sollte man sich vor allem dann über eine Analyse Klarheit verschaffen, wenn sich die Lebenssituation (z. B. Geburt eines Kindes) geändert hat«, informiert AQA-Geschäftsführer Thomas Schlatte in der Meldung.
BRS: Die geltende Höchstmenge beträgt 50 mg Nitrat pro Liter. Um den ADI-Wert auch bei Ausschöpfung der in Deutschland geltenden Höchstmenge für Trinkwasser nicht zu überschreiten, muss empfohlen werden, die Höchstmenge für Säuglings- bzw. Kleinkindnahrung auf 100 mg/kg im verzehrsfertigen Erzeugnis festzulegen. Im Trinkwasser darf der Nitratgehalt für Kleinkinder ist besonders streng: Ein Liter Wasser darf zum Beispiel nur maximal 20 Milligramm Natrium enthalten und der Nitratwert muss unter zehn Milligramm pro Liter ('Für Erwachsene 50 mg) liegen.