31.03.2017rss_feed

Hohe Hürden für Anbauverbot gentechnischer Pflanzen

Politikentscheidungen sollten wissenschaftsbasiert erfolgen, frei von Ideologie und frei von Klienteldenken. Gleichzeitig sind sozio-ökonomische Folgenabschätzungen erforderlich, damit das Kind nicht mit dem Bade ausgeschüttet wird. Es gibt einige Themen, da tun sich Politiker allerdings schwer mit der Einhaltung dieser Grundsätze. Auch die sog. Gentechnik gehört dazu. Dabei spricht nach derzeitigem Wissensstand und den großen Herausforderungen mehr für als wider diese Technik. Das merkt selbst der Ökolandbau vorsichtig an. Und so wundert es nicht, dass nach Ansicht des Generalanwalts beim EU-Gerichtshof Gentechnik nur unter besonderen Voraussetzungen von Mitgliedsstaaten verboten werden darf. Es müsse ein wahrscheinliches und ernstes Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier oder für die Umwelt nachgewiesen werden, wird Generalanwalt Michal Bobek von der "Wirtschaftswoche" zitiert.