04.04.2017rss_feed

Landvolk gegen Verbandsklagerecht Tierschutz

Das Landvolk Niedersachsen sieht im Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen keinen Fortschritt in der Diskussion über das Tierwohl in der Nutztierhaltung. Der Gesetzgeber hat für die Tierhalter bereits ein umfangreiches Regelwerk etabliert, es reicht vom Stallbau über Tierhygiene und Fütterung bis hin zur Gesundheitsvorsorge und Schlachtung. Hier gelten für Deutschland im internationalen Vergleich ausgesprochen hohe Standards, denen sich die Tierhalter auch mit ihrem Berufsethos verpflichtet fühlen. Über die Einhaltung des Tierschutzrechts wachen die zuständigen Behörden. Deren Kompetenz und Sachverstand würde mit der Einführung des Verbandsklagerechts angezweifelt und steht für ein Misstrauen des Landes in die eigene Verwaltung.
Zudem befürchtet das Landvolk Niedersachsen ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit für die Nutztierhalter. Die Erfahrung im Nachbarland Nordrhein-Westfalen hat gezeigt, dass das Verbandsklagerecht sogar Genehmigungsverfahren für besonders tierwohlorientierte Neu- und Umbauten von Ställen erheblich verzögert.

Anm. d. Red.: Die berufsständische Vertretung der Landwirte in Niedersachsen hat Recht und kann sich dabei auf Stellungnahmen des Agrarausschusses sowie des Umweltausschusses berufen und schließt sich damit auch einer Einschätzung des Städte- und Gemeinderates in NRW an.