Neue Regeln für elektronische Kontrollbescheinigungen für die Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse aus Drittländern
Neue EU-Regeln über ein System für elektronische Kontrollbescheinigungen für die Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse aus Drittländern wurden am 19.04.2017 von der Europäischen Kommission veröffentlicht und werden in 6 Monaten in Kraft treten.
Die neuen Regeln sollen die Rückverfolgbarkeit der ökologischen/biologischen Erzeugnisse verbessern (und damit die Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit verstärken) und Betrugsfälle reduzieren. Die neuen Regeln folgen den Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofes und eines Ersuchens der Minister der EU-Mitgliedstaaten aus dem Jahre 2011, die Bedenken hinsichtlich der Überwachung des Warenverkehrs von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und einheitlichen Einfuhrkontrollen anzugehen. Die Verbesserungen werden erwartungsgemäß auch den Verwaltungsaufwand für Unternehmer und staatliche Stellen verringern, sowie umfassendere statistische Daten über die Einfuhr von ökologischen/biologischen Erzeugnissen in die EU liefern.