Neues Tierzuchtgesetz: Planungssicherheit für deutsche Züchter
Seit Kurzem ist in Deutschland ein neues Tierzuchtgesetz in Kraft getreten. Die Novelle wurde notwendig, um das bisherige Tierzuchtgesetz aus dem Jahr 2009 an neue EU-rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen. Insbesondere Verfahren zur Genehmigung von Zuchtprogrammen, die in mehreren Mitgliedstaaten durchgeführt werden sollen, wurden konkretisiert. Die Reglungen zur Zulassung von Besamungsstationen und Embryoentnahmeeinheiten für den ausschließlich nationalen Handel von Samen, Eizellen und Embryonen wurden dagegen beibehalten.
Das neue Tierzuchtgesetz, das am 25. Januar 2019 in Kraft getreten ist, richtet sich nun nach den Vorgaben und Verfahren der EU-Tierzuchtverordnung (VO (EU) 2016/1012). Diese regelt auch die Anerkennung von Zuchtverbänden oder Zuchtunternehmen sowie Zuchtprogrammen. Nach den neuen Anpassungen wird die Genehmigung eines Zuchtprogramms von der Anerkennung der Zuchtorganisation getrennt. Dadurch ist ein einheitliches Verfahren für Zuchtprogramme auch über die Landesgrenze hinweg mit geringerem bürokratischem Aufwand möglich.
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