Nitratrichtlinie: Vertragsverletzungsverfahren eingestellt - Kommentar von Backhaus
Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus, äußerte sich zu der Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland bezüglich der Umsetzung der Nitratrichtlinie durch die EU-KOM. Nach Auffassung der Kommission entsprechen die vom Bund und den Ländern getroffenen Maßnahmen nun den EU-Vorgaben und sind geeignet, die Nitratbelastung der Gewässer anzugehen. Die drohenden Strafzahlungen wären im Falle einer Verurteilung Deutschlands im Zweitverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof mit der Festsetzung der Zahlung eines Pauschalbetrags von mindestens 17,2 Mio. € und einem täglichen Zwangsgeld in Höhe von bis zu 1,1 Mio. € ganz erheblich gewesen. Damit ist festzuhalten, dass auch MV seine Hausaufgaben gemacht hat, indem es eine Düngeverordnung auf den Weg gebracht hat, die dem Schutz unseres wichtigsten Lebensmittels Wasser und den Ansprüchen der EU-Kommission genügt. Jetzt geht es darum, mit den Landwirten gemeinsam daran zu arbeiten, dass in Zukunft weniger Nitrat in die Böden und damit ins Grundwasser gelangt
, so der Umweltminister.