QS: Beschluss zur Ferkelkastration
Ab 2019 ist die betäubungslose Kastration von Ferkeln in Deutschland gesetzlich verboten. Um einer zu erwartenden Wettbewerbsverzerrung entgegen zu wirken, hat der QS-Fachbeirat die QS-Anforderungen schon jetzt klargestellt, dass ab dem 1. Januar 2019 für alle QS-Teilnehmer – im In- und Ausland – die Vorgaben des deutschen Tierschutzgesetzes zur betäubungslosen Ferkelkastration, sowohl für Tiere und für Fleisch, gelten. Im QS-System seien demnach alle Verfahren zur Vermeidung der betäubungslosen Ferkelkastration zugelassen, die im Einklang mit dem deutschen Tierschutzgesetzt ständen. Darunter fallen die derzeit bekannten Verfahren der chirurgischen Kastration unter Betäubung bzw. Schmerzausschaltung, die Jungebermast sowie die Jungebermast mit Impfung.
Das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen - Lippe hat hierzu mit dem QS-Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff ein Interview veröffentlicht.