Rote Gebiete 2024: Nmin-Probenahme und -untersuchung - Komplettservice der Kammer Niedersachsen
Seit dem 17.11.2023 gilt in Niedersachsendie neue Fassung der NDÜngGewNPVO. Darin wird geregelt, dass in den Roten Gebieten verpflichtend Nmin-Proben für die Düngebedarfsermittlung im Frühjahr genommen werden müssen. Die Proben müssen vor der ersten Düngung gezogen werden.
Für die Nmin-Probenahme und -untersuchung im kommenden Frühjahr bietet die LUFA Nord-West wie schon in den Vorjahren einen Komplett-Service an.
Damit können Sie Ihren Stickstoff-Düngereinsatz optimieren und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen einhalten.