Schweinepest: WTO verurteilt Russland
Die Berufungsinstanz der WTO hat am 23.02.2017 ein Urteil der EU gegen Russland aus 08/2016 bestätigt. Danach wird die Reaktion Russlands nach Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest in Polen, Litauen und Lettlauen, die faktisch zu einem Exportverbot von Schweinefleisch nach Russland geführt haben, als unverhältnismäßig und nicht vereinbar mit den WTO-Regeln bestätigt.