Sicherheitsvorschriften in der Tierhaltung angepasst
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat ihre Vorschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG) 4.1 zur Tierhaltung aktualisiert. Notwendig wurden die Anpassungen durch rechtliche Änderungen, etwa im Tierschutzgesetz. Zudem habe man Weiterentwicklungen in der Tierhaltung berücksichtigt.