VUSA/BRS: Wie Änderungen des BauGB und der TA Luft zu einem Gelingen der Nutztierstrategie beitragen können
Das Bundeskabinett hat Ende 2020 die Novelle der TA Luft verabschiedet, die derzeit in den Ausschüssen diskutiert wird. Ziel ist es, sie am 7. Mai im Bundesrat zu verabschieden. Hierbei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Die Autoren der Machbarkeitsstudie zur rechtlichen und förderpolitischen Begleitung einer langfristigen Transformation der deutschen Nutztierhaltung
haben die Probleme, die sich aus dem Bau- und Immissionsschutzrecht für einen Umbau der Nutztierhaltung ergeben, überwiegend korrekt erfasst. Empfehlungen für rechtliche Anpassungen der TA Luft enthält die Studie nicht. Hierzu haben der Verband unabhängiger Sachverständiger im Agrar-Umweltbereich e.V. (VUSA e.V.) und der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS e.V.) Vorschläge erarbeitet, die zu einem Gelingen der Nutztierstrategie beitragen können.
VUSA e.V. und BRS e.V. vertreten die Ansicht, dass die TA Luft-Novelle in der aktuellen Fassung das Spannungsfeld zwischen umweltrechtlichen Vorgaben und einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung mit einem Mehr an Tierwohl und Tierschutz deutlich verschärfen wird. Viele der Vorgaben sind für kleinere und mittlere Tierhaltungen unverhältnismäßig. Die Verbände fordern deshalb eine Abwägung zwischen Tierwohl- und Schutzanforderungen sowie entsprechende Ausnahmen für kleinere Tierbestände unter Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Außerdem fordern die Verbände, die generelle Festlegung der Abluftreinigungsanlagen als Stand der Technik zu hinterfragen. Mit der Machbarkeitsstudie wird deutlich, dass Deutschland mit dieser Forderung über eine 1 zu 1-Umsetzung europäischer Vorgaben (BVT-Schlussfolgerungen) hinausgeht. VUSA e.V. und BRS e.V. fordern daher, dass für Haltungsverfahren, die nachweislich dem Tierwohl dienen, Ausnahmen von der Vorgabe der Abluftreinigung zeitnah mit Inkrafttreten Bundesratsdrucksache 767/20 umgesetzt werden und hierfür konkretisierende Empfehlungen für Genehmigungsbehörden zur Verfügung stehen.
Außerdem fordern die Verbände, die TA Luft für kontinuierliche Weiterentwicklungen und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu öffnen, um eine praxisgerechte Umsetzung zu ermöglichen. Eine festgelegte Laufzeit würde dem widersprechen. Die Bundesregierung wird gebeten sicherzustellen, dass Weiterentwicklungen bei Haltungsverfahren und Emissionsminderungsmaßnahmen sowie deren Bewertung während der Laufzeit der TA Luft sachgerecht berücksichtigt werden.
VUSA und BRS erkennen an, dass sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen seines Bundesprogramms Nachhaltige Nutztierhaltung um Lösungsansätze für den Zielkonflikt zwischen Tier- und Umweltschutz bemüht sowie über Forschungsförderung eine fundierte und sachgerechte Beurteilung der Umweltwirkungen von Nutztierhaltungen ermöglicht. Die Bundesregierung wird dennoch gebeten, den bestehenden erheblichen Forschungs- und Entwicklungsbedarf zu tiergerechten Haltungsverfahren und deren Emissionsverhalten im Rahmen der Forschungsförderung, aufgrund der zunehmenden umweltrechtlichen Anforderungen an die Tierhaltung, künftig verstärkt zu priorisieren. Für die Genehmigungsfähigkeit von Tierwohlställen und Umsetzung qualitätsgesicherter tierwohlgerechter Haltungsverfahren sowie die Rechtssicherheit von Genehmigungen ist es wichtig, dass Daten für die Emissionen von Tierwohlställen und bodennahe Emissionsquellen ermittelt werden. Weiterhin sollten Emissionsminderungsmaßnahmen für die Nutztierhaltung bewertet und weiterentwickelt werden. Zudem fehlt es an rechtssicheren Emissionsfaktoren sowie Berechnungsverfahren zur Abstandsermittlung, welche diese neuen Anforderungen reflektieren.