BRS News

InKalkTier ist eine neue, kostenlose Web-Anwendung des KTBL, in der eine Vielzahl von Haltungsverfahren für Rinder, Schweine, Hühner und Puten detailliert beschrieben werden. Zudem liefert die Web-Anwendung Bewertungen der Verfahren hinsichtlich Tiergerechtheit, Emissionspotenzialen sowie Investitionskosten. Zurzeit bietet InKalkTier für die Schweinemast alle vorgesehenen Bewertungen an. Für die Milchkuhhaltung sind die Bewertungen der Tiergerechtheit und des Geruchs sowie teilweise die Investitionskosten vorhanden. Bei allen Produktionsrichtungen werden die Inhalte kontinuierlich erweitert. Die Bewertungen in InKalkTier sollen Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie Mitarbeitenden von Planungsbüros, Beratungseinrichtungen und Genehmigungsbehörden eine Abschätzung des Emissionspotenzials und der Auswirkung auf die Tiergerechtheit bieten.

Die nach TA Luft bei immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen geforderten baulich-technischen Maßnahmen zur Emissionsminderung sind nicht nur bei neuen Anlagen einzusetzen, sondern auch bei bestehenden Anlagen innerhalb bestimmter Fristen nachzurüsten. Dies betrifft insbesondere den Einsatz von Abluftreinigungseinrichtungen einschließlich der hierfür erforderlichen Einrichtungen zur Überwachung der für den ordnungsgemäßen Betrieb relevanten Parameter und deren Aufzeichnung in einem elektronischen Betriebstagebuch. Die Nachrüstung von Abluftreinigungseinrichtungen hat für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige G-Anlagen (u.a. ab 2.000 Mastschweine- oder 750 Sauenplätze) bis zum 1. Dezember 2026 zu erfolgen. Aufgrund dieser engen Frist und um den Informationsbedarf schnellstmöglich zu decken, hat die KTBL-Arbeitsgruppe Handhabung der TA Luft bei Tierhaltungsanlagen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Genehmigungsbehörden, Beratungseinrichtungen und Planungsbüros sowie Betriebsleitern einen Leitfaden erstellt.

In dem Projekt Ermittlung von Emissionsdaten für die Beurteilung der Umweltwirkungen der Nutztierhaltung (EmiDaT) wurden bundesweit Emissionsdaten für Milchkuh- und Mastschweineställe ermittelt. Dabei wurden Emissionen von Ammoniak und Geruch sowie Methan aus offenen Stallsystemen gemessen. Darüber hinaus wurden Rahmenparameter erhoben, die zur Ableitung von Emissionsfaktoren notwendig sind. Neben einer ausführlichen Methodenbeschreibung beinhaltet der Abschlussbericht des Projektes getrennt nach Milchkuhbetrieben ohne Weidehaltung, Milchkuhbetrieben mit Weidehaltung und Schweinemastbetrieben mit und ohne Auslauf die Erhebungsdaten sowie Managementempfehlungen und Schlussfolgerungen.

Seit Mitte Juni stehen die aussichtsreichsten Anwärterinnen und Anwärter auf einen Preis beim BMEL-Bundeswettbewerb Landwirtschaftliches Bauen fest. Der Wettbewerb steht unter dem Motto Dem Klimawandel begegnen – Ställe mit ganzheitlichem Energiekonzept.Das Bundesministerium wird am 3. Dezember 2024 in Berlin landwirtschaftliche Betriebe auszeichnen, die durch bauliche und technische Maßnahmen gegen Extremwetterlagen gewappnet sind und über beispielgebende Energiekonzepte verfügen. Im Einzelfall winken Preisgelder bis 7.500 Euro. Von den Bewerbungen aus dem gesamten Bundesgebiet besichtigte die Jury im Juni 9 Betriebe vor Ort. Die Jury hat eine Auswahl getroffen und Bundesminsiter Cem Özdemir für eine Auszeichnung empfohlen.

In diesem Jahr fand die KTBL-Tagung Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen für die Tierhaltung am 4. Juni in Hildesheim und am 19. Juni in Ulm statt. Mehr als 200 Personen folgten der Einladung. Die Tagungsunterlagen der Referentinnen und Referenten können auf der Website des KTBL kostenfrei heruntergeladen werden. Demnächst werden die Folien der Beiträge folgen.

Vom 11. und 12. September 2024 findet in Freising die 16.Tagung: Bau, Technik und Umwelt in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung statt. Auf der Tagung werden Beiträge zu aktuellen Forschungsergebnissen, zu effizienten und erfolgversprechenden Lösungsansätzen, aber auch zu zukünftigen Entwicklungen und Konzepten für eine nachhaltige Tierhaltung präsentiert. Ebenso werden innovative wissenschaftliche Methoden und Vorgehensweisen vorgestellt und diskutiert.

Seit Herbst 2021 dürfen verarbeitete tierische Proteine in der Europäischen Union in der Fütterung von Nutztieren eingesetzt werden. Dies darf allerdings grundsätzlich nicht innerhalb derselben Art erfolgen, um Kannibalismus auszuschließen. Damit dürfen verarbeitete tierische Proteine von Schweinen nur für Geflügelfutter und verarbeitete tierische Proteine von Geflügel nur für Schweinefutter genutzt werden. Verarbeitete tierische Proteine von Rindern dürfen generell nicht verwendet werden. Da heutige Produkte nicht mehr mit den Fleisch- bzw. Fleischknochenmehlen aus der Zeit vor der BSE-Krise vergleichbar sind, müssen die Einsatzmöglichkeiten der aktuellen verarbeiteten tierischen Proteine in Fütterungsversuchen geprüft werden. Dazu wurden in einer Studie Ferkelrationen mit verarbeiteten tierischen Proteinen mit Ferkelrationen auf rein pflanzlicher Basis verglichen. Die Ergebnisse der Studie von W. Preißinger, F. Ahrens und S. Scherb, LfL Bayern, können in einem aktuellen proteinmarkt-Fachbeitrag nachgelesen werden.

Seitdem die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) vergangene Woche ihr neues Positionspapier zur veganen Ernährung veröffentlicht hat, gab es zahlreiche Stimmen in klassischen und sozialen Medien. Motto: Nun endlich gäbe es eine klare Empfehlung für vegane Ernährung der offiziellen Fachgesellschaft in Deutschland.

Tatsächlich ist das keineswegs der Fall, informiert der Ernährungswissenschaftler Dr. Malte Rubach. Eine Vegane Ernährung erfüllt die Anforderungen an optimale Nährstoffversorgung und Umweltschutz nur bei Supplementierung. Als bevölkerungsweite Empfehlung zur Ernährung ist sie im Sinne der Ernährungssicherheit nicht geeignet.

Am 18.06. hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Auslegungshinweise / Kriterienkataloge für das im August 2023 beschlossene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erlassen.

Der BRS begrüßt diese pragmatischen Auslegungen ausdrücklich. Insbesondere die Möglichkeit, Haltungsformen über eine Onlineplattform unbürokratisch anzuzeigen. Trotzdem hat die Wirtschaft weiterhin große Bedenken zu diesem Gesetz.

Land.Schafft.Werte: Ehrlichkeit auf dem Teller

Am Dienstag, den 18. Juni 2024 fand das erste Sommerfest von LAND.SCHAFFT.WERTE. e.V. statt, das sich direkt an die alljährliche Mitgliederversammlung anschloss.

Unter dem Motto Ehrlichkeit auf dem Teller hat der Verein seinen neuen Film für Verbraucher vorgestellt, der die Wichtigkeit eines bewussten Umgangs mit Lebensmitteln aus Deutschland thematisiert. Zudem bot das Fest eine großartige Gelegenheit, um den Austausch zwischen verschiedenen Akteuren aus Initiativen, Verbänden, Medien und Wissenschaft zu fördern.