BRS News
Das elektronische Meldeportal für Mitteilungen von bayerischen Tierhaltern nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz des Bundes ist ab sofort einsatzbereit. Das Portal wurde von Niedersachsen entwickelt und ist dort bereits erfolgreich im Einsatz. Bayern erhält im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung die Möglichkeit zur Nutzung.
(c)SuS - Ab Januar 2025 gelten neue Vorgaben bei der Initiative Tierwohl (ITW). Aufgrund von Lieferengpässen kann es dazu kommen, dass z.B. Kontaktgitter oder Scheuerpfähle zu spät angeliefert und nicht mehr rechtzeitig eingebaut werden können.
Die ITW bietet jetzt die Möglichkeit, die Teilnahme vorübergehend ruhen zu lassen. Die Pause darf maximal sechs Monate betragen. In dieser Zeit finden keine Audits statt, der Betrieb verliert die ITW-Lieferberechtigung und erhält auch keinen Bonus. Am Ende der Pause ist ein neues Programmaudit fällig.
Was im Detail zu tun ist, wenn man pausieren oder aussteigen möchte bzw. derzeit noch unklar ist, ob man weiter an der ITW teilnehmen möchte, erfahren Sie hier.
Beeinflusst die automatische Futtervorlage das Fressverhalten laktierender Kühe? (Teil 1)
Automatisierungen bieten vielfältige Möglichkeiten. So sind beispielsweise automatische Melksysteme nahezu in jeder Region und seit Jahren etabliert. Sie nehmen mittlerweile bei neu installierten Melksystemen vor konventionellen Melkständen den ersten Rang ein. Auch bei der Futtervorlage steigt die Nachfrage nach automatischen Fütterungssystemen (AFS), wofür es vielfältige Gründe gibt. In einem aktuellen proteinmarkt-Fachbeitrag befassen sich M. sc. Weda Albertsen und Prof. Dr. Katrin Mahlkow-Nerge von der Fachhochschule Kiel sowie Dr. Achim Hoffmann und Dr. Ewald Kramer von der ISF GmbH mit den Auswirkungen einer automatisierten Futtervorlage. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wie sich Verhaltensweisen der Tiere ändern, wenn von einer konventionellen 1- oder 2-maligen Futtervorlage am Tag zu einer automatisierten und damit häufigeren Futtervorlage gewechselt wird. Diese Fragestellung wurde in einer sechsmonatigen Studie auf Gut Hülsenberg untersucht. Im Teil 2 werden die Ergebnisse dieses Versuchs vorgestellt und interpretiert.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) kostet die betroffenen Schweinehalter bares Geld. Auf diesen Fall macht Fred Schnippe von der SuS-Redaktion am Beispiel des Mästers Martin Jourdan aus Südhessen im aktuellen Newsletter aufmerksam. Aus der Sperrzone III durfte er zwar 300 Mastschweine per Ausnahmegenehmigung an einen Schlachthof in Schleswig-Holstein liefern. Geld erhielt er dafür aber nicht! Wir schließen uns der Forderung von Fred Schnippe an: Schlachthöfe, LEH, Bauern und Politik müssen sich dringend an einen Tisch und Lösungen finden. Ein erster Schritt wäre getan, wenn der LEH endlich Schweinefleisch aus ASP-Restriktionsgebieten vermarktet. Das Fleisch ist gesundheitlich unbedenklich! Es kann nicht sein, dass die Landwirte am Ende keinen Cent für Ihre Schweine erhalten, wenn sie in den Restriktionsgebieten liegen.
Die Niedersächsiche Tierseuchenkasse gewährt eine Härtebeihilfe für an der Blauzungenkrankheit (BTV-3) verendete, geimpfte Rinder, Schafe und Ziegen. Das Landvolk Niedersachsen wertet den Beschluss als positives Zeichen. Frank Kohlenberg, Vize-Präsident des Bauernverbandes Niedersachsen weist darauf hin, dass die Härtebeihilfen allein aus Tierhalterbeiträgen finanziert werden müssten. Er appelliert deshalb an das Agrarministerium, Landesmittel als Zeichen der Anerkennung dieser Schäden bereitzustellen. Die Härtebeihilfe ist für vollständig geimpfte Tiere über den regulären Leistungsantrag zu beantragen, wenn die Anzahl der verendeten oder getöteten Rinder für den Bestand so hoch ist, dass sie eine unbillige Härte für den Betrieb darstellt. Die erforderlichen Nachweise zu Blauzungenkrankheit-typischen klinischen Symptomen sowie zur erhöhten Mortalität bei Schafen und Ziegen bzw. über das BTV-3-positive PCR-Ergebnis bei Rindern sind beizufügen.
Online-Veranstaltung „Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - Umsetzung in NRW und neue ITW-Phase 2025“
Am 26. September 2024 von 19.00 - 20.30 Uhr findet im Rahmen des Netzwerk Fokus Tierwohl die Online-Veranstaltung Tierhaltungskennzeichnungsgesetz - Umsetzung in NRW und neue ITW-Phase 2025
statt. Dabei soll u.a. den Fragen nachgegangen werden, was das neue Gesetz für Landwirte bedeutet, wie man seine Haltungsstufe anmeldet und welche Änderungen 2025 in der neuen Initiative Tierwohl-Phase zu erwarten sind. Die Veranstaltung ist kostenfrei.
BZL: Landwirtschaftlicher Produktionswert 2023 nach erster Schätzung rund 76,3 Milliarden Euro
Nach vorläufigen Berechnungen des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) bleibt der Produktionswert der deutschen Landwirtschaft im Vergleich zum Vorjahr nahezu konstant. Die pflanzliche Produktion erreicht einen Wert von 37,3 Milliarden Euro (+1,4 Prozent), während die Tierproduktion auf 35,3 Milliarden Euro (-0,8 Prozent) geschätzt wird.
Mit Humor in den Dialog
Vor allem in den sozialen Medien müssen die Landwirte so einiges über sich ergehen lassen. Undifferenzierte Medienberichte, Bauernproteste, gefährliches Halbwissen und Fehlinformationen befeuern die wildesten Vorurteile. Ackerbäuerin Lena Bergmann und ihre Kollegen vom Bauernverband Nordostniedersachsen gehen mit einer Humorkampagne und Transparenz in die Offensive. Außerdem planen sie eine Plakat-Kampagne und Kinospots.
Am Freitag, den 27. September 2024 findet um 19.00 Uhr im Rittersaal Schloss Kirchberg/Jagst eine Abendveranstaltung mit Prof. Dr. Dr. Hans Hinnerk Sambraus (München, Ethologe und Fachtierarzt für Tierschutz und artgerechte Tierhaltung) statt.
Thema ist die zunehmende Wolfspopulation im süddeutschen Raum und die damit verbundenen Herausforderungen für die bäuerliche Schaf-, Ziegen- und Rinderhaltung im Freiland. Prof. Dr. Dr. Sambraus wird die Problematik von Wolfsangriffen auf Nutztiere sowie mögliche Lösungsansätze thematisieren. Veranstalter sind die Fritz-Strempfer Bauernschule Hohenlohe und die Akademie für Ökologische Land- und Ernährungswirtschaft. Eingeladen sind alle Interessierten, insbesondere Schäfer, Weideviehhalter, Jäger, Naturschützer und die interessierte Öffentlichkeit.
Kontakt: Andre Hutzenlaub, Schulleiter Fritz-Strempfer-Bauernschule, Telefon (079 04 / 97 97 69), E-Mail: info@fritz-strempfer-bauernschule.de
Vom 30.09. bis zum 02.10.2024 findet in Erlangen der 5. Kongress Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) statt. Themenschwerpunkte sind u.a. Zoonosen, Lebensmittelmikrobiologie, Lebensmittelrecht, Gentechnik, Neue Züchtungsverfahren (NMT), Novel Food, Tierseuchen, Tierschutz, Tierarzneimittel: Reduzierung von Antibiotikaresistenzen, Nachhaltigkeit, Ernährungssicherheit. Anmeldungen sind bis zum 22.9.2024 möglich. Die Bayerische Landestierärztekammer (BLTK) erkennt die Teilnahme am Kongress für in Bayern tätige Tierärztinnen und Tierärzte als ATF-Stunden an.