BRS News
"Bis zum 1. Mai führt die GFS-Top-Animal-Service GmbH ihre Frühlingsaktionen Schwein und Rind 2022 durch. Es werden ausgewählte Produkte aus den Bereichen Bekleidung, Beschäftigungsmaterial, Fliegenbekämpfung, Fütterung und Tränkewasser, Hochdruckkühlung, Neuheiten und Bewährtes sowie Tierpflege präsentiert. Zusätzlich zu einer Bestellung mit einem netto Warenwert über 399,00 € im Aktionszeitraum gibt es gratis einen Thermobecher.
Bauernverband zu den Ergebnissen der AMK
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, hält die Ergebnisse der Agrarministerkonferenz für nicht ausreichend, um den Herausforderungen durch den Krieg in der Ukraine zu begegnen, begrüßt jedoch die geplante Aufstockung der EU-Krisenreserve aus nationalen Mitteln:
Der Bundeswettbewerb Ökologischer Landbau (BÖL) startet in die nächste Runde. Ab dem 1. April 2022 können sich Bio-Landwirtinnen und -Landwirte bewerben. Gesucht werden zukunftsweisende, innovative Betriebskonzepte, die sich in der Praxis bewährt haben. Die Konzepte können den gesamten Betrieb umfassen oder besondere Lösungen für Teilbereiche beinhalten – etwa in der Tierhaltung, im Natur- und Ressourcenschutz oder im Energiemanagement. Einsendeschluss ist der 30. Juni 2022.
Neues Kindermagazin MATSCH! ist da
Diese Woche ist es endlich soweit: Die erste Ausgabe von MATSCH!, dem neuen Kindermagazin aus der Wochenblatt-Familie des Landwirtschaftsverlages Münster, erscheint. Auf 44 Seiten dreht sich alles um die Themen Umwelt, Natur, Wald, Landwirtschaft sowie Ernährung. Dabei gibt es einen Mix aus Geschichten zum Lesen oder Vorlesen, jede Menge Rätsel und Experimente sowie zahlreiche Anleitungen zum Selbermachen.
Jeden Monat steht ein Thema besonders im Fokus. In dem Debütmagazin ist es die Schäferei.
My KuhTube veröffentlicht acht neue Filme
Auch im März 2022 haben sich die KuhTuber wieder mit Themen rund um die Landwirtschaft vor die Kamera gestellt. Neben Automatisierung, Pflanzenschutz und einem Besuch der Kollegen vom Podcast StadtLandKuh werden auch wieder Themen wie Tierwohl, Verringerung der Tierbestände oder steigende Preise herausgestellt, die die Gesellschaft zunehmend beschäftigen.
Mit der überarbeiteten Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere werden nun bis zu 70 Prozent der entstehenden Aufwendungen für die Datenerhebung und Datenauswertung von dafür relevanten Merkmalen gefördert. Ziel ist es, eine möglichst hohe Teilnahme von Tierhaltern bei der Datenerhebung zu erreichen. Im Zuchtprogramm des Brandenburger Rinderzuchtverbandes wurde die Milchmenge beispielsweise zugunsten von Fitness- und Gesundheitsmerkmalen reduziert. Die Förderung wird in Brandenburg direkt an die Zuchtverbände oder Kontrollvereinigungen ausgezahlt. Das Fördervolumen für die Richtlinie beträgt 2,5 Millionen Euro pro Jahr.
Welche Rolle spielt die Tierhaltung bzw. die Erzeugung tierischer Lebensmittel für den Klimaschutz? Welche Beiträge können Haltungsformen und Fütterung zum Klimaschutz leisten? Antworten gab die zweite BBV-Klimatagung unter dem Motto Klimaschutz und Tierhaltung - das geht zusammen!
Einen praktischen Ansatz zur Bewertung von Treibhausgasen einzelner Produktionsverfahren präsentierte Anna Karer von der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) für die Milchkuhhaltung und Prof. Dr. Schneider von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen zur Nachhaltigkeitsbewertung im schweinehaltenden Betrieb.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen führt am 25.04.2022 von 13:30 Uhr - 15:30 Uhr ein Seminar zum Thema Wasser - Das wichtigste Futtermittel für Schweine
durch. Wasser enthält wichtige Nährstoffe und beeinflusst die Leistung und die Gesundheit der Schweine. Schweine verbringen etwa 30 Minuten am Tag mit der Wasseraufnahme. Wie viel Wasser sie dabei aufnehmen, hängt unter anderem von der Futterzusammensetzung und der Wassertemperatur ab. Generell gilt, das Tränkewasser sollte sauber, nicht zu kalt oder zu warm und in ausreichender Menge vorhanden sein. Auf welche Faktoren noch geachtet werden sollte, wenn Brunnenwasser als Tränkewasser eingesetzt wird und welche Möglichkeiten es gibt, dieses Wasser so aufzubereiten, dass es eine gute Qualität hat (Schwerpunkt: Enteisung), wird Dr. Torsten Winkelnkemper der Firma Fermanox® erläutern. Außerdem wird Kai Aumann von Aumann Hygienetechnik in die Wasserhydraulik einführen und erklären, warum und wie Wasserleitungen gereinigt und desinfiziert werden sollten.
FINKA-Projekt liefert erste Ergebnisse
Das im April 2020 gestartete FINKA-Projekt zur Förderung von Insekten im Ackerbau liefert erste vorläufige Ergebnisse. Für das Projekt im Bundesprogramm Biologische Vielfalt haben jeweils 30 Ökobetriebe und konventionelle Betriebe auf ihren Flächen im Herbst 2020 Wintergetreide ausgesät. Für das Wintergetreide können wir nun erste vorläufige Aussagen bezüglich der Erträge und der Ackerbegleitflora machen. Für Aspekte wie Insektenanzahl oder -vielfalt ist es noch zu früh. Da sind die Wissenschaftlerinnen noch mit der Auswertung beschäftigt
, erklärt Leen Vellenga von der Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH gegenüber dem Landvolk-Pressedienst.
Die Zahlung der Entschädigung für Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Afrikanischen Schweinepest, die sogenannte Pürzelprämie
, entfällt ab dem 30.04.2022. Mit diesem Datum tritt die entsprechende Verwaltungsvorschrift außer Kraft und wird nicht verlängert. Die Anträge auf Auszahlung einer Entschädigung für bis zum 31.03.2022 erlegtes Schwarzwild können noch bis zum 30.04.2022 in dem jeweils zuständigen Forstamt abgegeben werden. Unvollständige oder nicht fristgerechte Anträge werden nach Ablauf dieses Datums nicht mehr bearbeitet. Für Schwarzwild, das nach dem 31.03.2022 erlegt wurde, kann keine Entschädigungszahlung mehr geleistet werden. Gleiches gilt für die Abrechnung von Hundeeinsätzen im Zuge von revierübergreifenden Drückjagden sowie für zur Beprobung abgegebenes Schwarzwild. Ab 01.04.2022 wird eine Aufwandsentschädigung als pauschaler Festbetrag in Höhe von 25 Euro für die Erlegung von Schwarzwild aller Altersklassen im Zeitraum vom 1. April 2022 bis einschließlich 31. März 2023 in Mecklenburg-Vorpommern in Restriktionszonen gewährt, soweit dies nach geltender tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung zulässig ist. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Erlegung der Seuchenfall von dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt festgestellt und öffentlich bekanntgemacht worden ist.