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In anderen Ländern ist eine integrierte Erzeugung von Lebensmitteln üblich. Vom Rohstoff bis auf den Teller sind alle Prozesskettenmitglieder vertraglich gebunden. Das muss nicht schlecht sein, wenn die Vertragspartner von Anfang an über Rechte und Pflichten Bescheid wissen. Das bietet Planungssicherheit. Vergleichbare Konstellationen gibt es auch in der deutschen Landwirtschaft, z.B. bei genossenschaftlich organisierten Landwirten oder bei den Putenfleischerzeugern. In Zeiten stark schwankender Preise hat so mancher Landwirte neidisch auf diese Vertragslandwirte mit teilweise garantierten Abnahmepreisen geschaut.
Zwischenzeitlich baut sich der Lebensmitteleinzelhandel eigene Marken auf. Dafür braucht er feste Liefermengen und Vertragslandwirte. Das stößt nicht überall auf Gegenliebe. Hans Dreier, Redakteur beim Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblatt, glaubt sogar, dass damit das Wachstum der Betriebe beschleunigt und Familienbetriebe das Nachsehen haben.

Möller Agrarmarketing - Viele Landwirte fragen sich nach Inkrafttreten der Düngeverordnung, wie viel Gülle sie jetzt noch auf die Flächen bringen dürfen. Um das herauszufinden, hat Möller Agrarmarketing mit Unterstützung von Carsten Winte, Student der FH Osnabrück, eine Excel-Datei entwickelt – den N-Düngungs-Check Herbst.

Da die Vorgaben in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind, steht für jedes Bundesland eine angepasste Version zum Download bereit. Diese zeigt den Düngebedarf und die Güllemenge an, die maximal im Herbst ausgebracht werden darf. Die Nährstoffgehalte seiner Gülle kann jeder Landwirt individuell anpassen.

Zusätzlich ist mit dem Tool eine einfache Dokumentation der Düngebedarfsermittlung für Stickstoff möglich.

Interessenten erhalten eine kostenfreie Testversion bis 31. Dezember:

www.moeller-agrarmarketing.de/gratis-n-duengung-herbest

In die gewerbliche Wirtschaft fließen 2018 13,4 Mrd. € an Bundessubventionen, in den Sektor Landwirtschaft und Ernährung hingegen gut ein Neuntel dieser Summe – und nur geringfügig mehr als jetzt. Das geht aus dem aktuellen Subventionsbericht des Bundes hervor. Daran erinnert das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lippe in einer aktuellen Pressemeldung.
In die gewerbliche Wirtschaft fließen 2018 13,4 Mrd. € an Bundessubventionen, in den Sektor Landwirtschaft und Ernährung hingegen gut ein Neuntel dieser Summe – und nur geringfügig mehr als jetzt. Das geht aus dem aktuellen Subventionsbericht des Bundes hervor. Daran erinnert das Landwirtschaftliche Wochenblatt Westfalen-Lippe in einer aktuellen Pressemeldung.
(DLG). Ob Geflügel, Schweine oder Rinder: Hygienemaßnahmen sind in der Tierhaltung unverzichtbar. Hygiene im Stall sichert die Gesundheit der Tiere und trägt damit entscheidend zu ihrem Wohlbefinden und ihrer Leistungsfähigkeit bei. Gleichzeitig wird durch eine gesicherte Stallhygiene eine der Grundvoraussetzungen für die Erzeugung gesunder und hochwertiger Lebensmittel geschaffen. Wichtig bei der Durchführung von Hygienemaßnahmen ist neben der Sorgfalt, mit der gearbeitet wird, vor allem auch die Wahl des richtigen Desinfektionsmittels. Nur solche Mittel, die für vorgesehenen Zweck geeignet und zugelassen sind, bringen den gewünschten Erfolg und vermeiden unerwünschte Nebenwirkungen oder gar unzulässige Rückstände.
Am 05. und 06. Oktober 2017 führt die Agrar- und Veterinärakademie (AVA) in Uslar eine Fachtagung zur Milchviehaltung durch. Die Veranstaltung wird mit 14 ATF-Stunden als tierärztliche Fortbildung anerkannt.
Seminargebühr: 159,00 € + MwSt. incl. Verpflegung( Mittag, Kaffeepausen) Studenten: 20% Ermäßigung
ökolandbau.de - Automatische Melksysteme, kurz AMS, sind zunehmend gefragter. Mehr als 50 Prozent aller aktuell in Deutschland neu installierten Melksysteme sind AMS – Tendenz steigend. Auch ökologische Milchviehhalterinnen und -halter interessieren sich immer mehr für das automatische Melken mit dem Melkroboter. Kein Wunder, lässt sich damit doch die Arbeitsbelastung senken und die Arbeitszeit flexibler gestalten.
BMEL - Ausgelöst durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt – und um Rechts- und Planungssicherheit für Landwirte zu schaffen – soll die Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum künftig neu gestaltet werden. Nach einem Konzept einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll in Zukunft die zulässige Dauer der Fixierung von Sauen im Deckzentrum deutlich reduziert werden. Die künftigen Kastenstandweiten sollen sich an der Größe der Tiere orientieren. Die Neuerungen sollen nach einer angemessenen Zeitspanne umzusetzen sein, die die Belange des Tierschutzes berücksichtigt und gleichzeitig einen Strukturbruch in der Ferkelerzeugung vermeidet. Hier geht es zum Eckpunktepapier.

Anm. d. Red.: Mehr "Tierschutz" hat in der Vergangenheit stets den Strukturwandel forciert. Ob diesmal der Strukturbruch ausbleibt, ist zweifelhaft, insbesondere deshalb, weil es viele offene Fragen und noch keine Haltungsalternative gibt, die ohne Nachteile ist. Von den Kosten, auf denen die Ferkelerzeuger hängen bleiben, einmal abgesehen. In der Vergangenheit haben die Mitwettbewerber im europäischen Umland von den politischen Rahmenbedingungen in Deutschland profitiert. So wachsen dort die Tierbestände, der Ferkelexport nach Deutschland floriert, während bei uns der Sauenbestand sinkt. Das hat auch Auswirkungen für den vor- und nachgelagerte Sektor und ist volkswirtschaftlich ein Desaster.
In einem durch landwirtschaftliche Geruchsimmissionen vorbelasteten Gebiet steht § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB der Errichtung eines Ferkelaufzuchtstalles nicht entgegen, wenn durch das Vorhaben die vorhandene Immissionssituation zumindest nicht verschlechtert wird, sofern die Vorbelastung die Grenze zur Gesundheitsgefahr noch nicht überschritten hat und das - immissionsschutzrechtlich nicht genehmigungsbedürftige - Vorhaben den Anforderungen des § 22 Abs. 1 BImSchG genügt, heißt es in einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgericht (Urteil des 4. Senats vom 27. Juni 2017 - BVerwG 4 C 3.16), mit dem ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG, Urteil vom 27.6.2017, Az. 4 C 3.16) aufgehoben und neu verhandelt werden muss.

Übersetzt heißt das: Eine übermäßig strenge Anwendung der GIRL schränkt das Baurecht der Landwirte unverhältnismäßig ein. Auch wenn auf die sog. Geruchsimmissionsrichtlinie als Orientierungshilfe zurückgegriffen werden kann, darf das nicht so streng ausgelegt werden, dass das Baurecht auf null reduziert wird. Niedersachsen war diesbezüglich in der Vergangenheit besonders strikt. Selbst wenn durch Neubaumaßnahmen und den Einbau von Abluftfilteranlagen niedrigere Belastungen als vor der Baumaßnahme nachgewiesen werden konnten.
©SuS - Der Betrieb Völker aus Rheda-Wiedenbrück hat ein Abteil für das Gruppensäugen umgebaut.
Die Sauen werden zunächst in kompakte Buchten mit Ferkelschutzkörben aufgestallt. Etwa sieben Tage nach der Geburt öffnet der Betrieb die Türen und die Sauen sowie die Ferkel nutzen den gemeinsamen Laufbereich zwischen den Buchten. Günther Völker: Man hat den Eindruck, dass die Sauen und die Ferkel das große Miteinander genießen. Die Bewegungsfreiheit verbessert zum einen das Tierwohl. Zum anderen fressen Sauen und Ferkel häufig gemeinsam aus dem zusätzlichen Futterautomaten im Laufbereich.
Bauliche Details und Erfahrungen zum Management lesen Sie in der Reportage Experiment Gruppensäugen in der SUS 4/17 ab Seite 48. Zudem stehen eine Bildergalerie sowie Videoaufnahmen aus dem Abteil bereit. Schauen Sie rein.