BRS News

Zelluläre Landwirtschaft

Die zelluläre Landwirtschaft wird zunehmend als Ausweg aus der Hungerkrise beworben. Mit Landwirtschaft haben solche Produkte jedoch nur am Rande zu tun. Fleisch oder Meerestiere werden dabei aus Zellen gezüchtet. Es wird unterstellt, so weniger Tiere halten zu müssen und damit negative Auswirkungen auf die Umwelt reduzieren zu können. Der Ernährungswissenschaftler und Buchautor Dr. Malte Rubach erinnert daran, dass es noch einige Hürden zu überwinden gilt. Neben einem ehrlicheren Vergleich unterschiedlicher Produktionssysteme auf Basis realer Ökobilanzindikatoren statt exemplarischer Modellierungen, macht er auf fachliche Zusammenhänge aufmerksam, die Laborsysteme nicht leisten können.

Ceva Tiergesundheit berichtet in einem neuen Blogartikel unter ruminants.ceva.pro darüber, wie man Klauenerkrankungen frühzeitig erkennen kann, welcher Zusammenhang zwischen schmerzhaften Klauenerkrankungen und Fruchtbarkeit besteht und welche Maßnahmen man treffen kann, um die Fruchtbarkeit von Kühen zu steigern.

Das Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL) bietet am 18. Mai 2022 von 18:00 bis 19:30 Uhr das kostenfreie Online-Seminar Die neue GAP ab 2023 – Rechtslage und betriebliche Auswirkungen an. Die Agrarreform 2023 bis 2027 ist von veränderten Basismaßnahmen, neuen Begriffen und zusätzlichen Öko-Regelungen in der ersten Säule geprägt. Die erweiterte Konditionalität bringt unter anderem Vorgaben zur Begrünung im Winter, einen jährlichen Fruchtwechsel auf Ackerland und das verpflichtende Vorhalten von nicht-produktiven Ackerflächen. Darüber hinaus wird es bundesweite Ökoregelungen geben, die freiwillig umgesetzt werden können, sowie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Die Referentinnen Ruth Beverborg, Leiterin des Sachgebietes Betriebswirtschaft, und ihre Mitarbeiterin Laura Jans-Wenstrup von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen informieren über die aktuelle Situation und thematisieren, was genau die neuen Gesetze für den eigenen landwirtschaftlichen Betrieb bedeuten.

Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 21. April 2022 (Az.: 10 LC 247/20) festgestellt, dass die bestehende Verpflichtung der Klägerin (Betreiberin einer Biogasanlage) zur Vorhaltung von Lagerkapazitäten entfällt, wenn sie durch schriftliche vertragliche Vereinbarung mit einem Dritten sicherstellt, dass die das betriebliche Fassungsvermögen übersteigende Menge der von ihr erzeugten Gärrückstände entsprechend den Regelungen der Düngeverordnung landwirtschaftlich, insbesondere auch als Düngemittel, verwertet wird. Die Klägerin betreibt ihre Biogasanlage ohne über eigene Aufbringungsflächen für die bei dem Betrieb der Biogasanlage anfallenden Gärrückstände zu verfügen. Die Entscheidung wird zeitnah in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz www.rechtsprechung.niedersachsen.de) veröffentlicht.

Seit dem 01. April dieses Jahres gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Jägerinnen und Jäger, die in ASP Restriktionsgebieten Schwarzwild entnehmen, erhalten nun pro entnommenem Stück 25,- € Entschädigung. Für Fallwild, Unfallwild und krank erlegtes Schwarzwild gibt das Land je Stück ebenfalls 25,-€, unabhängig vom Fundort innerhalb des Bundeslandes. Voraussetzung ist, dass dem Amt für Veterinär und Lebensmittelüberwachung (VLA) Probenmaterial zur Verfügung gestellt und der Tierkörper beseitigt wird. Antragsberechtigt für die Entschädigungszahlung sind private und kommunale Jagdausübungsberechtigte. Das Antragsverfahren ähnelt dem der (damaligen) Pürzelprämie. Der Antrag ist mit dem Wildursprungsschein, den entsprechenden Nachweisen und dem Jagdbezirksnachweis weiterhin an das jeweilige Forst- oder Nationalparkamt als zuständige Antragsbehörde zu richten. Die als Pürzelprämie bekannt gewordene Verwaltungsvorschrift tritt hingegen am 30.04. außer Kraft. Proben vom krank erlegtem oder verendet aufgefundenem Schwarzwild, die im Rahmen des Erlasses zur Überwachung der Wildschweine auf Schweinepest in MV vom Jagdausübungsberechtigten eingereicht wurden, werden weiterhin mit 25,- € entschädigt. Dieser Erlass gilt unabhängig von der neuen Verwaltungsvorschrift.

Eine neue Studie der Universität Bonn kommt zu zu dem Schluss, dass die Industrienationen den Verzehr von Fleisch deutlich reduzieren müssen – im Idealfall um mindestens 75 Prozent, damit die Erde uns auch in Zukunft ernähren kann. Die Übersichtsarbeit wertet den aktuellen Stand der Forschung zu verschiedenen Aspekten des Fleischkonsums aus. Dazu zählen neben den Auswirkungen auf Umwelt und Klima auch Gesundheits- und wirtschaftliche Effekte. Ein Fazit der Forscher: In geringen Mengen Fleisch zu essen, kann durchaus nachhaltig sein. Die Ergebnisse erscheinen in der Zeitschrift Annual Review of Resource Economics.

Im Rahmen des Netzwerk Fokus Tierwohl lädt die Landwirtschaftskammer NRW am 24. Mai 2022 zum Online-Seminar Hitzestress bei Mutterkühen ein. Prof. Dr. Ralf Waßmuth von der Fakultät für Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur der Hochschule Osnabrück wird Antworten auf die Frage geben, was Rinderhalter*innen umsetzen können, um möglichen Hitzestress auf der Weide zu vermeiden. Die Veranstaltung ist kostenlos.

Das Landvolk Niedersachsen appelliert an die Landesregierung, die im Dezember vergangenen Jahres vom Kabinett getroffene Entscheidung zur Zulassung von Solarparks auch in Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft zu überdenken. Wir halten es grundsätzlich für falsch, die bisherige sinnvolle Steuerung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Landesraumordnungsprogramm aufzuweichen, erklärt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies im Landvolk-Pressedienst. Priorität vor anderen Flächennutzungen muss immer der Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln haben, nicht nur wegen der akuten Auswirkungen des russischen Überfalls auf die Ukraine.

Der Milch Marker Index lag im Januar 2022 mit einem Stand von 111 um ein Prozent über dem Vorjahresdurchschnitt,nachdem er im Oktober 2021 bei 112 gelegen hatte. Das teilte die MEG Milch Board in einer Pressemeldung mit. Die Milcherzeugungskosten seien in Deutschland im Januar 2022 mit durchschnittlich 45,88 Cent pro Kilogramm nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau und hätten sich gegenüber dem Vorquartal mit 46,13 Cent pro Kilogramm kaum verändert, auch wenn die Kosten insbesondere für Energie, Kraftfutter und Düngemittel weiter angestiegen waren. Die aktuellen Kostensteigerungen, die seit Januar 2022 festzustellen sind, seien dabei noch nicht erfasst. Im Vergleich zum Oktober haben sich die Einnahmen aus der Rindererzeugung ebenfalls immens erhöht, sie werden als Koppelprodukt von den Milcherzeugungskosten abgezogen. Mit 41,64 Cent je Kilogramm habe der Milchauszahlungspreis im Januar 2022 einen lange nicht gekannten Wert erreicht und habe damit um 4,15 Cent höher gelegen als im Oktober 2021 bzw. um 4,63 Cent pro Kilogramm über dem Vorjahresdurchschnitt. Trotzdem seien noch neun Prozent der Kosten nicht gedeckt, d.h. es fehlen 4,24 ct/kg. Der Vorstandsvorsitzenden der MEG Milch Board Frank Lenz glaubt, dass der Zenit des Preisanstiegs noch nicht erreicht sei. Dem Markt fehlt die Milch, und angesichts der extrem hohen Futter- und Energiekosten ist eine Trendwende kaum möglich. Im Gegensatz zu zurückliegenden Hochphasen fehlt es diesmal schlicht und ergreifend an Kühen und an Bäuerinnen und Bauern, um die Mengenrakete zu zünden, so Lenz. Er ermuntert die Milcherzeuger/innen dazu, die aktuelle Lage zu nutzen und die gestärkte Verhandlungsposition weiter auszubauen.

Lagekarte Mecklenburg-Vorpommern

Im Landkreis Ludwigslust-Parchim sind zwei weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlaborator bestätigt worden. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle auf jetzt 21. Die Funde erfordern einen neuen Zuschnitt der Restriktionsgebiete südlich der A24. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat soeben eine Allgemeinverfügung und Lagekarte veröffentlicht.