BRS News

Die Düngebehörde der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) erstellt jährlich einen Nährstoffbericht, in dem die Nährstoffsituation in Niedersachsen beleuchtet wird. Der Dung- und Gärrestanfall im Land von zuletzt rund 56 Millionen Tonnen ist weiterhin rückläufig (den aktuellen Nährstoffbericht 2019/20 kann man hier abrufen). Der sich bereits seit einigen Jahren abzeichnende Rückgang beim Stickstoff-(N)-Mineraldüngerabsatz auf Landesebene hält unvermindert an und hat nun nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes einen neuen Tiefststand seit dem Bestehen der Düngeverordnung im Jahre 1996 von rund 186 Tausend Tonnen N-Mineraldüngerabsatz im Land erreicht. Der erneute Rückgang beim N-Mineraldüngereinsatz wird sich entsprechend positiv auf den Stickstoffdüngesaldo (nach § 3 Abs. 3 der Düngeverordnung) auswirken, der auf Landesebene bereits im aktuellen Nährstoffbericht mit einem N-Überhang von knapp 700 Tonnen N nach einem Höchststand von über 80 Tausend Tonnen N im Berichtszeitraum 2014/15 annähernd ausgeglichen ist. Diese positive Entwicklung setzt sich nun erfreulicherweise fort, sagte Ministerin Otte-Kinast. Niedersachsen würde es begrüßen, wenn das Bundeslandwirtschaftsministerium diesen positiven Trend bei den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie aufnehmen würde.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat zum Vorschlag der EU-Kommission vom Juli 2021 für einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) für energieintensive Produkte, darunter Stickstoffdünger, der derzeit von den EU-Ko-Gesetzgebern beraten wird, gemeinsam mit den Landesbauernverbänden ein Positionspapier abgestimmt und fordert darin eine wirtschaftlich tragfähige Lösung für die europäischen Betriebe

Wie lassen sich Haltung und Management von Bio-Schweinen verbessern, um Leistung und Tierwohl von Ferkeln, Sauen und Mastschweinen zu fördern? Darüber tauschten sich Mitte November etwa 70 Fachleute aus Wissenschaft, Praxis und Beratung in einem Online-Workshop aus. Vorgestellt wurden Studienergebnisse aus dem europäischen Projekt POWER, in dem Ansätze für mehr Tierwohl und Resilienz in der Bio-Schweinehaltung entwickelt werden.

Zum Stichtag 3. November 2021 war vom Statistischen Landesamt ein weiterer Tiefpunkt für den Schweinebestand im Land festzustellen. Rund 1,46 Millionen Schweine wurden in den baden-württembergischen Ställen gezählt. Ein ähnlich niedriger Stand war zuletzt Anfang der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts zu verzeichnen.

Der Deutsche Bauernverband (DBV) und die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern (LVÖ) warnen vor einer deutlichen Schlechterstellung aller Betriebe, aber insbesondere der Grünland- und Biobetriebe. Laut LVÖ Bayern droht ein Kollateralschaden für den Ökolandbau, sollte der Bundesrat den Ökoregelungen in der nächsten Woche mehrheitlich zustimmen.

Nestlé startet ihre erste Klima-Milchfarm in Deutschland. Ziel des Pilotprojekts ist es, den Fußabdruck eines landwirtschaftlichen Betriebs auf null Emissionen zu reduzieren. Über einen Zeitraum von drei Jahren wird Nestlé Deutschland einen Milchviehbetrieb ihres langjährigen Lieferanten Hochwald begleiten, der unter anderem den Mozzarella-Käse für die Nestlé Wagner Pizzen liefert. Der landwirtschaftliche Betrieb der Familie Frese in Nordhessen hält 135 Kühe und soll Modell für weitere Landwirt:innen werden. Geleitet wird das Projekt von der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU), mit wissenschaftlicher und fachlicher Beratung der Projektpartner Thünen Institut für Betriebswirtschaft und der Bodensee Stiftung. Zu Beginn werden die Expert:innen der HfWU alle Emissionen des Betriebs kalkulieren. Darauf folgen Schritt für Schritt rund 30 definierte Maßnahmen, um Treibhausgase so weit wie möglich zu reduzieren.

Die verpflichtende Wiederaufnahme der landesweiten betrieblichen Nährstoffmeldungen durch die Landwirte in die Meldedatenbank ENNI (Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen) soll voraussichtlich vom 30. Juni 2022 auf den 31. März 2023 verschoben werden. Dies teilt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) nach Abschluss der Verbandsbeteiligung zum Verordnungsentwurf mit. Durch die Terminveränderung soll der Aufwand für rückwirkende Meldungen im ersten Meldejahr reduziert und ein ausreichender Vorlauf für die Eintragungen in die elektronische Datenbank ENNI während des jeweiligen Düngejahres für Betriebe und Berater gewährleistet werden. Mit dem Verordnungsentwurf wird sich das Kabinett voraussichtlich Ende Januar 2022 befassen. Die Verordnung zur Änderung düngerechtlicher Meldepflichten soll im Februar 2022 in Kraft treten.

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, zieht eine ernüchternde Bilanz für das abgelaufene landwirtschaftliche Wirtschaftsjahr und sieht große Unsicherheiten für 2021/22: Die Corona-Pandemie hat auch viele landwirtschaftliche Betriebe hart getroffen: Die anhaltenden ruinösen Erzeugerpreise für Schlachtschweine und Ferkel sind existenzbedrohend. Dazu schwächen die explodierten Betriebsmittelkosten die wirtschaftliche Grundlage der Betriebe. Die Situation bei den Schweinehaltern ist mehr als angespannt. Die Schweine haltenden Veredlungsbetriebe verloren im Wirtschaftsjahr 2020/21 gut zwei Drittel ihres Unternehmensgewinns. In der Rinder- und Milchviehhaltung dagegen konnten leicht höhere Gewinne verzeichnet werden, denen jedoch aktuell starke Verteuerungen beim Zukauf von Futter-, Düngemitteln und Energie gegenüberstehen.

Im Mai 2020 sind Teile einer gegenüber der Düngeverordnung 2017 nochmals verschärften Düngeverordnung in Kraft getreten. Zum Jahreswechsel 2020/2021 wurden dann neue Gebietskulissen mit zusätzlichen Düngeauflagen durch die Länder ausgewiesen. Einige Bundesländer, darunter auch Bayern, haben sich für die Ausweisung nitratsensibler und eutrophierter Gebiete (sogenannte rote und gelbe Gebiete) entschieden. Für zahlreiche betroffene landwirtschaftliche Betriebe ist die Flächenausweisung nicht nachvollziehbar. Daher haben sich viele der von Landwirten in Bayern gegründeten Interessengemeinschaften nun dazu entschlossen, vor Ablauf der Klagefrist am 23. Dezember 2021 gegen die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ein Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anzustrengen. Wie der Bayerische Bauernverband bekannt gibt, haben bis zum 6. Dezember 2021 für vier Grundwasserkörper bereits zehn Betriebe Klage gegen die aktuellen Gebietskulissen der Düngeverordnung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingereicht und einen Normenkontrollantrag bei Gericht gestellt. Weitere werden bis zum Ablauf der Frist folgen.