BRS News

Nährstoffüberschüsse in Veredelungsregionen und die jüngsten Änderungen der Düngeverordnung stellen Biogasanlagenbetreiber und tierhaltende Landwirte vor immer größere Herausforderungen. Im Umgang mit Wirtschaftsdüngern und Gärprodukten steigt deshalb der Bedarf an neuen Lösungen für Aufbereitung, Handling und die bedarfsgerechte Ausbringung. Im Tagungsband der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) zur 4. Fachtagung Pflanzenbauliche Verwertung von Gärrückständen aus Biogasanlagen präsentieren Experten aus Wissenschaft und Praxis ihre Lösungen und Konzepte, um künftig den steigenden Anforderungen an das Gärresthandling gerecht zu werden, die Nährstoffe im Kreislauf zu halten und nicht längerfristig in den Boden oder in die Luft zu verlagern. Der Tagungsband ist in der Schriftenreihe Gülzower Fachgespräche erschienen und steht zum Download zur Verfügung.

Die Transportfähigkeit von Tieren ist derzeit ein großes Thema. Die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz hat zusammen mit der Arbeitsgruppe Fleisch- und Geflügelfleischhygiene und fachspezifische Fragen von Lebensmitteln tierischer Herkunft der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz einen praxisorientierten Leitfaden erstellt, wann Tiere transport- und schlachttauglich sind. Mit dem Leitfaden bekommen die Schweinhalter/innen ein Instrument in die Hand, mittels dem sie sich bei ihrer täglichen Arbeit orientieren können, um Tierschutzindikatoren in die Bewertung von Transport- und Schlachtfähigkeit von Schlachtschweinen einzubeziehen und um Rechtskonflikte zu vermeiden. Der Leitfaden ist mit zahlreichen Beispielbildern versehen und kann hier heruntergeladen werden.

Vergleichbare Leitfäden waren bereits 2016 vom Deutschen Raiffeisenverband und der Landwirtschaftskammer Niedersachsen veröffentlicht worden.

Immer noch sind 350.000 Stromerzeugungsanlagen wie Solar- und Windenergieanlagen oder BHKW nicht registriert. Damit droht das Ende der Förderung ab 31. Januar, erinnert Hinrich Neumann für topagrar Online.

Direktvermarktung boomt - neben klassischen Produkten wie Eier und Kartoffeln erfreut sich auch die Vermarktung von Fleischprodukten immer größerer Beliebtheit. Doch worauf ist zu achten? Welche hygienischen Anforderungen müssen Betriebe erfüllen? Antworten gibt ein Webseminar der Landwirtschaftskammer Niedersachsen am 18.01.2021 14:00 Uhr - 15:00 Uhr. Anmeldeschluss ist der 17.01.2021. Gebühr: 29,00 Euro.

Ab dem 1. Februar 2021 können wieder Anträge auf Präventionszuschüsse von Mitgliedsunternehmen der SVLFG zu ausgewählten Produkten gestellt werden. Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge und endet, sobald die Fördersumme von 800.000,00 € verbraucht ist. Jährlich ist eine Förderung pro Unternehmen möglich. Gefördert werden bis max. 30 % der Anschaffungskosten.

Jeder Schweinehalter - auch Hobbyschweinehalter - hat, gemäß § 26 III der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV), der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der am 01. Januar (Stichtag) im Bestand vorhandenen Schweine zu melden. Dabei werden drei Tierkategorien unterschieden:

  • Anzahl Zuchtsauen,
  • Anzahl Ferkel bis einschl. 30 kg,
  • Anzahl sonstiger Zucht- und Mastschweine über 30 kg

Werden zu diesem Stichtag kurzfristig keine Schweine gehalten, eine erneute Aufstellung mit Schweinen ist jedoch im Jahresverlauf vorgesehen, so ist der Bestand mit 0 Tieren zu melden. Eine Stichtagsmeldung bei endgültiger Aufgabe der Schweinehaltung ist nicht erforderlich. Die zuständige Regionalstelle in Niedersachsen ist das VIT in Verden. Die Meldung kann schriftlich per Meldebogen oder online unter www.hi-tier.de erfolgen. Zusätzlich sind im laufenden Jahr alle Schweinezukäufe innerhalb von sieben Tagen online oder per Meldekarte an das VIT (HI-Tier) zu melden.

20210111 Wissenshof IGW 2021

Wie entsteht Milch, wie funktioniert der Nährstoffkreislauf auf dem Acker und was verrät die Lebensmittel-Verpackung? Diese und andere Fragen werden auf dem i.m.a-Wissenshof der Internationalen Grünen Woche 2021 beantwortet. Anders als bisher können sich die wissenshungrigen Besucher in diesem Jahr jedoch nicht vor Ort in den Berliner Messehallen informieren. Denn die weltweit größte Verbrauchermesse für die Land- und Ernährungswirtschaft sowie den Gartenbau findet wegen der Pandemie hauptsächlich im Internet statt. Als Ersatz für die Erkundung vieler Ausstellerangebote über das Schülerprogramm der Messe bietet der i.m.a e.V. seinen traditionellen Wissenshof nun virtuell und um viele Stationen und Themen erweitert an.

Im Interview mit der agrarzeitung zieht der Agrarökonom Dr. Peter Haarbeck, Geschäftsführer des Verbandes der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft (VGMS) ein Fazit der Getreideernte 2020. Demnach habe die neue Düngeverordnung Auswirkungen auf Proteingehalte beim Brotweizen und den Ertrag gezeigt. Insgesamt habe die Ernte aber ordentlichen Brotweizen hervorgebracht. In diesem Zusammenhang machte der Fachmann deutlich, dass Bäcker durchaus Möglichkeiten haben, auf niedrigere Proteingehalte mit der Teigführung zu reagieren. Ein Manko stelle aber die schnelle Bemusterung in der Getreideannahme, die für die Bezahlung wichtig sei, dar. Jeder Verarbeiter tut gut daran, sich mit Lieferanten und Kunden zusammenzusetzen, um Lösungen zu finden, fordert Haarbeck.

Gemeinsam mit der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Informationsplattform auf den Weg gebracht, die dabei unterstützt soll, mehr Tierwohl in den Ställen umzusetzen. Tierhalterinnen und -halter können sich über kritische Haltungsbedingungen als auch charakteristisches Tierverhalten bei nicht artgerechter Haltung informieren, teilte das Landwirtschaftsministerium in Wiesbaden mit. Das neue Portal umfasst Filme zum natürlichen Verhalten und zu Verhaltensstörungen bei Rindern, Schweinen und Geflügel, die am Fachbereich Veterinärmedizin der JLU in Kooperation mit der Landestierschutzbeauftragten entstanden sind. Die Inhalte der Webseite können auch kosten- und lizenzfrei für Fortbildungszwecke oder Veranstaltungen genutzt werden.

KTBL - Für die betriebliche Eigenkontrolle stehen Nutztierhalterinnen und -haltern jetzt überarbeitete Praxisleitfäden zur Verfügung, mit deren Hilfe sie eigenständig die innerbetriebliche Tierwohlsituation prüfen können. Das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) hat gemeinsam mit dem Thünen-Institut für Ökologischen Landbau (Leitfaden Rind) und dem Friedrich-Loeffler-Institut (Leitfaden Schwein) im Rahmen des Projektes EiKoTiGer (Eigenkontrolle Tiergerechtheit) die 2016 veröffentlichten Leitfäden zeitgleich mit 120 Tierhaltern auf ihre Praxistauglichkeit getestet. Die Leitfäden wurden anschließend aufgrund dieser Praxiserfahrungen zusammen mit weiteren Experten für die Rinder- und Schweinehaltung überarbeitet. Die stalltauglichen Leitfäden im A4-Format mit Indikator-Steckbriefen, Fototabellen und kopierbaren Erhebungsformularen sind für je 18 € im KTBL Online-Shop erhältlich. Die digitale Variante kostet 12 €.