BRS News
Eine vom Leibniz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) in der Fachzeitschrift Global Change Biology
veröffentlichte Studie zeigt, dass sich langfristig immer mehr Ackerflächen in Europa für die Sojaproduktion eignen. Dieser Effekt übersteige dabei die Ertragseinbußen, die durch zunehmende Hitze und Trockenheit vor allem in Südeuropa zu erwarten seien. Damit könne die EU zukünftig auf einen großen Teil der Sojaimporte aus Brasilien und den USA verzichten, so die Autorinnen und Autoren der Studie. Die Sojabohne gedeiht nicht nur unter warmen Bedingungen gut, sondern versorgt sich auch selbst mit dem wichtigen Pflanzennährstoff Stickstoff.
Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bietet ab 2023 eine erweiterte Tierwohlförderung T(h)ür Tierwohl
an. Von 2023 bis 2027 fördern wir die tierwohlgerechtere Haltung von Rindern und Schweinen mit 30 Millionen Euro. Damit fördern wir bessere Haltungsbedingungen in der Nutztierhaltung und gezielt die Landwirtinnen und Landwirte, die ihren Tieren mehr Wohlbefinden in den Ställen bieten
, so Thüringens Agrarministerin Susanna Karawanskij. Über die neue Tierwohlförderrichtlinie wurden bereits bis Jahresende 2022 die ersten rund 20 Mio. Euro bewilligt.
Mutterkuhprämie in Niedersachsen 2023
Ab 2023 gibt es in Niedersachsen durch die Einführung der gekoppelten Einkommensstützung wieder eine Mutterkuhprämie, mit der der Mehraufwand und die Umweltleistungen einschließlich der biologischen Vielfalt von Mutterkuhbetrieben honoriert werden sollen. Eine ähnliche Prämie gab es für Niedersachsen zuletzt im Jahr 2004. Bei der Antragsstellung ist zu beachten, dass das Ende der Antragstellung der 15. Mai ist und verspätete Anträge – anders als bei den flächenbezogenen Maßnahmen – nicht mehr akzeptiert werden.
Wochenblatt Westfalen-Lippe - Weil es die große Mehrheit der Schweinehalter von der Förderung ausschließe, wertet Hubertus Beringmeier das Eckepunktepapier zum Umbau der Tierhaltung als
Frontalangriff auf die bäuerlichen Familienbetriebe in Westfalen-Lippe. Die investive Förderung als auch die Förderung von laufenden Mehrkosten ziele in Anlehnung an das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz lediglich auf die Haltungsformen 3 (
Frischluftstall), 4 (
Auslauf/Freiland) und 5 (
Bio) ab. Stufe 2 geht leer aus.
Durch Credits
konnten deutsche Lieferanten von ALDI Nord und ALDI Süd auf eigene Kosten die Verwendung von Sojafuttermitteln, die nicht nachweislich entwaldungsfrei erzeugt wurden, ausgleichen. Dies betraf Eigenmarken-Produkte aus den Bereichen Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch sowie Schaleneier. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) prüfte den Fall, woraufhin ALDI Nord und ALDI Süd ihre Anforderungen aufgaben. Das Verfahren wurde am 23.12.2022 eingestellt.
Seit 2019 sind Schweinehalter durch den Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht verpflichtet sich intensiv mit der Haltung unkupierter Schweine auseinanderzusetzen. Anlässlich der Änderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat die AG Tierschutz nun auch die offiziellen Dokumente des Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht überarbeitet und an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Betroffen sind die Tierhaltererklärung, die Risikoanalyse Kupierverzicht, sowie die Handreichung zur Umsetzung. Die neuen Dokumente sind deutschlandweit ab sofort auf den Betrieben zu nutzen. Nach wie vor muss die Tierhaltererklärung einmal pro Jahr von allen schweinehaltenden Betrieben in Deutschland ausgefüllt und vorgehalten bzw. eingereicht werden. Wer noch nicht gänzlich auf das Kupieren verzichtet, muss zusätzlich zweimal jährlich eine betriebliche Risikoanalyse durchführen. Die Handreichung zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Kupierverzichts dient als Hilfe und gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen. Alle Dokumente sind jetzt verfügbar unter www.ringelschwanz.info/weitere-infomationen/aktionsplan-kupierverzicht.html . Hier finden Sie ebenfalls umfangreiche Informationen zum Kupierverzicht, sowie verschiedene Hilfestellungen, Seminarangebote und Ansprechpartner. Weitere Auskunft gibt auch das Nationale Wissensnetzwerk Kupierverzicht (www.ringelschwanz.info/nationales-wissensnetzwerk-kupierverzicht.html).
Dialog Milch - Eine Gruppe von Experten beleuchtete die Rolle und Zukunft von Milch als Lebensmittel bei einem Hintergrundgespräch von DIALOG MILCH am 4. Januar 2023 in Krefeld. Ein sich wandelndes Marktumfeld und zum Teil skandalisierende Diskussionen er-schweren die gesellschaftliche Einordnung. Milch verdient differenzierte Wer-tung und Kommunikation als wertvolles Nahrungsmittel, die einen wesentli-chen Beitrag zur gesunden Ernährung leistet, so die Runde.
Im Dezember hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Bekanntmachung über die Förderung von Forschungsvorhaben von Innovationen zur mobilen Schlachtung veröffentlicht. Die BLE betreut die Bekanntmachung als Projektträger. Ziel ist es, tierschutzgerechte Schlachtungen im Herkunftsbetrieb zu fördern sowie die Wertschöpfung im ländlichen Raum zu stärken. Es sollen wirtschaftliche Anreize für landwirtschaftliche Betriebe und regionale, handwerkliche Schlachthöfe geschaffen werden. Die Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen zur mobilen Schlachtung, einschließlich der Weideschlachtung
im Herkunftsbetrieb, wurde im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung am 21.12.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Skizzen können bis zum 06.04.2023, 12 Uhr, über das Easy-Online Verfahren eingereicht werden.
Sauberes und qualitativ hochwertiges Kolostrum mit hohem Antikörperanteil hat auf jedem Milchviehbetrieb eine große Bedeutung. Verunreinigungen des Kolostrums durch Bakterien sollten unbedingt vermieden werden. Eine bekannte und oft angewendete Methode ist daher die Erwärmung der Biestmilch vor dem Füttern, um Keime abzutöten. Doch ist das auch richtig? Hat die Erhitzung möglicherweise negative Auswirkungen auf die Qualität des Kolostrums? Der Ceva Blog für Rindergesundheit informiert zum Thema.
Neuausweisung der roten und gelben Gebiete
Zum 30. November 2022 erfolgte eine Neuausweisung der roten und gelben Gebiete. Seit Inkrafttreten der Düngeverordnung 2017, die erstmals eine Ausweisung von mit Nitrat belasteten sowie eutrophierten Gebieten vorgab, ist es nun die dritte Ausweisung innerhalb von fünf Jahren. Für viele Landwirte und Berater ist diese erneute Ausweisung der Gebietskulisse nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten
(kurz: AVV GeA) schwer nachvollziehbar und deren Umsetzung eine große Herausforderung. Insbesondere auch, da sich die ausgewiesenen Gebietskulissen der verschiedenen Jahre teils stark voneinander unterscheiden. Was sind die Hintergründe der Neuausweisung und worin sind die Unterschiede zur vorangegangenen Ausweisung begründet? Dazu stellt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) Informationen zur Verfügung.