BRS News

Boehringer Ingelheim hat eine neue Mutterschutzimpfung gegen Kälberdurchfall auf den Markt gebracht. Wie Boehringer in einer Pressemeldung mitteilt, sollen Kälber durch die Mutterschutzimpfung mit dem neuen Präparat eine passive Immunität erhalten, wenn sie ausreichend Kolostrum von geimpften Müttern aufnehmen. Der Schutz entstehe laut Presseinformation, indem das tragende Tier 12 bis 3 Wochen vor dem Geburtstermin gegen Rota-, Coronaviren und E. coli geimpft wird.

Ein Team der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover ist im Rahmen eines vom QS-Wissenschaftsfonds geförderten Projektes der Frage nachgegangen, inwieweit sich die QS-Daten rund um die Gesundheit und Haltung von Mastschweinen für eine zentrale Tiergesundheitsdatenbank eignen. Das Projektteam um Prof. Dr. Lothar Kreienbrock kommt in seinem Abschlussbericht zu dem Ergebnis, dass sich die im QS-System erhobenen Daten wie beispielsweise Antibiotikaeinsatz, Salmonellenstatus und Schlachtbefunde grundsätzlich verknüpfen lassen und damit eine Grundlage zur Bewertung der Tiergesundheit bieten. Für eine aussagekräftige Tiergesundheitsdatenbank, so die Forscher, seien allerdings weitere Informationen hilfreich, wie bspw. zur Mortalität in den einzelnen Betrieben. Sie empfehlen deren Datenerhebung im QS-System.

Das Auftreten von Schwanzbeißen ist eines der größten Probleme in der heutigen Ferkelaufzucht und Schweinemast. Die Ursachen dafür sind vielfältig und es empfiehlt sich ein schrittweiser Einstieg in den Kupierverzicht. Um den Prozess in Brandenburg zu begleiten und den Schweine haltenden Betrieben gesammelte Erfahrungen zur Verfügung stellen zu können, wurde ein Modellvorhaben zu dieser Thematik von Oktober 2019 bis Dezember 2021 in Zusammenarbeit mit der Lehr- und Versuchsanstalt für Tierzucht und Tierhaltung e.V. (LVAT) und dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) in einem Modellbetrieb in Brandenburg durchgeführt. Der Abschlussbericht beschreibt die Durchführung des Vorhabens und stellt eine erfahrungsbasierte Handlungsempfehlung bereit.

Der Förderverein Bioökonomieforschung e.V. in Bonn sucht zum 05.01.2023 eine(n) Mitarbeiter (m/w/d) zur Administration des Projektes NaWi Kupierverzicht. Das Projekt beinhaltet den Wissenstransfer aller aktuellen Erkenntnisse rund um das Schwanzbeißgeschehen in Schweinehaltungsbetrieben. Übergeordnetes Ziel ist eine nachhaltige deutschlandweite Begrenzung des Kupierens auf den gesetzlich zugelassenen Einzelfall. Das Projekt wird seit dem 01.10.2019 erfolgreich umgesetzt und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2023.

©Bewegungsbuchten im Abferkelstall müssen im Neubaufall laut Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung eine Mindestfläche von 6,5 m2 aufweisen und die Sau muss sich darin ungehindert umdrehen können. Für Altanlagen, die vor dem 9. Februar 2021 gebaut wurden, gilt eine 15-jährige Übergangsfrist bis zum 9. Februar 2036.

Ergänzende Details zur Ausgestaltung der Buchten sind in den Ausführungshinweisen im Handbuch Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen geregelt, die die AG Tierschutz (AGT) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) festlegt. Nach Recherchen von top agrar haben die in der AG Tierschutz sitzenden Tierschutzreferentinnen und Referenten der Länder in diesem Dezember einen Beschluss gefasst, der erheblichen Einfluss auf die Größe und Gestaltung der Abferkelbuchten hat.

Der Beschluss ist mittlerweile auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Instituts veröffentlicht. Den genauen Wortlaut (Punkt 9) finden Sie hier.

Zu Jahresbeginn müssen Schweinehalter wieder eine Reihe an Meldungen bis Mitte Januar vornehmen. Hier ein Überblick, damit Sie keine Frist verpassen.

Mit der Richtlinienänderung vom 28.11.2022 (Veröffentlichung am 21.12.2022 und Inkrafttreten am 22.12.2022) wird die Förderung von speziellen Investitionen zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit in landwirtschaftlichen Unternehmen in Niedersachsen bis zum 31.12.2024 verlängert.

Gegenstand der Förderung

  • Anlagen zur Kühlung von Tierhaltungsanlagen
  • Offene Tränken in Schweineställen
  • Scheuerbürsten
  • Vorrichtungen zur Bereitstellung von verzehrbarem organischem Beschäftigungsmaterial in Schweineställen
  • Nachrüstung im Bereich der Kälberhaltung und Mastbullenhaltung mit weichen oder elastisch verformbaren Bodenbelägen; Mindestumfang:
    • Kälberhaltung = gesamte Bucht
    • Mastbullenhaltung = mindestens 2,25 m²
  • Kälberiglus und Kälberhütten in Milchviehbetrieben
  • Fang- und Behandlungsstände für Weidetiere

Alle Investitionen sind inklusive Montagekosten förderfähig.

Bislang wurden bereits Futter und Futtermischungen für unterschiedliche Einsatzzwecke unterschieden. Zukünftig werden zwei weitere Futter, eines für eine Beschäftigung nach Vorgabe der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung und eines zur Tierwohlsteigerung nach Vorgabe der Initiative Tierwohl, unterschieden. Genauso wie das Hauptfutter bestehen auch diese Futter entweder aus einer hofeigenen Mischung oder werden als Alleinfutter aus industrieller Herstellung bezogen. Diese Futter sind wie alle anderen Futter auch gezielt zu optimieren und anzubieten, um höchsten Nutzen zu erzielen und letztendlich natürlich die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Ein aktueller proteinmarkt-Fachbeitrag stellt die verschiedenen Futter mit Blick auf ihre Einsatzzwecke vor.

Der Veredlungspräsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Hubertus Beringmeier, sieht den Tierhaltungsstandort Deutschland durch die in den letzten Wochen und Monaten vorgelegten Eckpunktepapiere und Gesetzesentwürfe in Gefahr. Statt den allgemein anerkannten ‚Borchert-Plan‘ ganzheitlich umzusetzen, wird dieses Konzept in einer Art Salamitaktik zerstückelt und verfälscht, so dass es nicht nur wirkungslos wird, sondern vor allem den Tierhaltern die Perspektiven für Investitionen nimmt. Dazu gehören nach Einschätzung des DBV der mit großen Lücken versehene Entwurf eines Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, der Referentenentwurf zur Änderung des Baugesetzbuches sowie zuletzt die Eckpunkte für ein Bundesförderprogramm zum Umbau der Tierhaltung, das völlig unzureichend finanziert ist. Der DBV hält die im Eckpunktepapier vorgesehenen Obergrenzen für völlig unannehmbar. Beringmeier fordert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf, praktikable Regelungen für eine zukunftsfähige Tierhaltung im Sinne des Borchert-Plans vorzulegen und umzusetzen.

Methankreislauf In Der Rinderfütterung

Forschende des Schweizer Kompetenzzentrums für Agrarforschung des Bundes und dem Bundesamt für Landwirtschaft, Agroscope, haben die Methanemissionen von Kuhweiden erforscht und festgestellt, dass weidende Kühe viel weniger von diesem Klimagas ausstoßen, als bisher angenommen. Es zeigte sich, dass Methanemissionen sehr stark von lokalen Gegebenheiten, wie der Bodenbeschaffenheit und der Feuchtigkeit, abhängen. In trockenen Jahren ergaben sich weniger Emissionen als in nassen. Übers Ganze gesehen seien die Emissionen weidender Kühe deutlich geringer als bisher angenommen, sie machten nur etwa 5% der landwirtschaftlichen Lachgasemissionen aus, so Agroscope.