BRS News
Die Lebensmittelsicherheit ist eine der dringlichsten Aufgaben des Verbraucherschutzes. Für tierische Lebensmittel, also beispielsweise Fleisch oder Milchprodukte, gelten besonders hohe Anforderungen. Dies gilt auch für Rückstände von Tierarzneimitteln. Wenn Nutztiere erkranken, müssen sie tierärztlich versorgt werden. Je nach Diagnose verschreibt der Tierarzt Medikamente, die unter Einhaltung einer festgelegten Wartezeit verabreicht werden. Alle Tierarzneimittel werden vor der Zulassung einer zentralen gesundheitlichen Risikobewertung unterzogen. Dabei werden bestimmte Werte für Rückstandshöchstmengen festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen. Diese setzen sich zusammen aus der Dosis ohne beobachtete schädliche Wirkung und aus der zulässigen täglichen Aufnahmemenge. Beide Werte erhalten jeweils noch einmal Sicherheitszuschläge um das Zehnfache. Alle tierischen Lebensmittel werden stichprobenartig im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans
des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) untersucht. Die regelmäßigen Proben dienen dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz. Ziele der Rückstandskontrolle und Überwachung sind es, die illegale Anwendung nicht zugelassener Stoffe aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln zu kontrollieren. Im Jahr 2018 blieben 99,91 Prozent aller Proben unbeanstandet; in 0,09 Prozent der Proben wurden Tierarzneimittelrückstände über den erlaubten Höchstwerten nachgewiesen. Selbst wenn Höchstwerte überschritten werden, heißt dies nicht zwangsläufig, dass hiervon ein Gesundheitsrisiko ausgeht. Die Sicherheitszuschläge reduzieren das Gesundheitsrisiko deutlich. Abhängig vom untersuchten Wirkstoff müsste ein Mensch ein Leben lang jeden Tag rund 45 kg Fleisch oder über hundert Liter Milch verzehren, um überhaupt die gesetzlich festgelegten Rückstandsgehalte zu erreichen.
Stallbaubremse lösen - jetzt
Politik, Verbraucher, Schweinehalter – alle sind sich einig: Wir wollen mehr Tierwohl! Um das zu erreichen, müssen die Ställe umgebaut oder erneuert werden. Aber wie genau sollen die Tierwohlställe aussehen? Mit immer neuen Vorstellungen aus der Politik, bekommen die Schweinehalter nicht die notwenige Planungssicherheit. Schlimmer noch – bestehende Gesetze machen den Umbau zu mehr Tierwohl nahezu unmöglich. Wie sollen zum Beispiel Ausläufe für die Tiere geschaffen werden, wenn das Emissionsrecht oder der Seuchenschutz dies nicht zulassen? Die Schweinehalter sind willens in Tierwohl zu investieren. Die zuständigen Genehmigungsbehörden stehen aber auf der Bremse, weil sie durch gegenläufige Rechtsvorhaben die Bauanträge ablehnen.
Damit wir keine Zeit verlieren und die Politiker – insbesondere im Wahlkampf – mit weiteren Aktionen daran erinnern können, wo und wie sehr der Schuh drückt, hat die ISS einen zweiten Teil in der Projektbörse eröffnet. So kann die Kampagne weiter wachsen und mit weiteren Aktionen entsprechend breit platziert werden! Es dürfen also gerne weitere Anteile gezeichnet werden.
DBV - Das vom Bundestag beschlossene Klimaschutzgesetz bleibt in einigen Punkten hinter den Erwartungen des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zurück. Die Land- und Forstwirtschaft bleibt langfristig das wichtigste Standbein bei der Schaffung negativer CO2-Emissionen. Um dies zu erreichen, müssen die Landwirtinnen und Landwirte im Bereich des Humusaufbaus politisch unterstützt und diese Klimadienstleistung muss entsprechend vergütet werden
, so der DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken in einer aktuellen Pressemeldung. …Bisher unberücksichtigt bleibt zudem die besondere Rolle biogener Methanemissionen. Die Klimawirkung von biogenem Methan ist aufgrund der Zugehörigkeit zum natürlichen Kohlenstoffkreislauf nicht mit fossilen Methanemissionen zu vergleichen. Dementsprechend wird die deutsche Tierhaltung unberechtigterweise stark unter Druck gesetzt. Der DBV spricht sich auch weiterhin für eine Neubewertung biogener Methanemissionen aus.
Der Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland ist nur nach vorheriger Lösung der Zielkonflikte Tierschutz – Umweltschutz – Baurecht
möglich. Die Dringlichkeit der Änderung hat das Bundesprogramm Stallumbau gezeigt. Zum Umbau der Sauenhaltung wurden 300 Millionen Euro bereitgestellt, die aber nur schleppend nachgefragt wurden. Schuld sind ein drohender Verlust der Privilegierung, fehlende Baugenehmigungen und sehr knappe Umsetzungsfristen. Bei der Sitzung am 25. Juni 2021 befasste sich der Bundesrat in gleich zwei Tagesordnungspunkten mit der Änderung des Baugesetzbuchs (BauGB).
ALDI hat heute angekündigt, sein Frischfleisch-Sortiment bis 2030 konsequent auf die höheren Tierwohl-Haltungsformen 3 und 4 umzustellen. Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. begrüßt das Bekenntnis zu mehr Tierwohl grundsätzlich. Es fehlen aber drei wesentliche Dinge
, bedauert Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Rind und Schwein e.V. Auch verarbeitete Ware sollte entsprechend gekennzeichnet werden, schließlich müssen die weniger wertvollen Teilstücke auch angemessen bezahlt werden. Sie dürfen nicht verramscht und eingepreist werden.
Die Initiative Tierwohl hat hierfür mit der Auszeichnung verarbeiteter Produkte gerade die Voraussetzungen geschaffen.
Die Ankündigung von Aldi, ab 2030 nur noch Fleisch der Haltungsstufen 3 und 4 anzubieten, kommentiert der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied: Den Worten müssen auch Taten folgen! Die Haltungsstufen 3 und 4 sind aktuell eine absolute Marktnische. Wenn das Angebot in diesem Segment weiterentwickelt werden soll, sind in der Tierhaltung massive Investitionen und vor allem langfristige und verlässliche Liefervereinbarungen erforderlich. Aber offensichtlich ist der Lebensmitteleinzelhandel nun bereit, auch im Einkauf erhebliche Summen aufzuwenden, um mehr Tierwohl angemessen zu honorieren. Daran hat es bisher häufig gefehlt, wie der Preisdruck der zurückliegenden Wochen ein weiteres Mal bewiesen hat. Glaubwürdig wird diese Ankündigung nur, wenn auch Verarbeitungsware und Fleischerzeugnisse mit einbezogen werden. Wir sind gespannt, wie Aldi sich das vorstellt. Ohne Umsetzung der Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung und ohne Überwindung der politischen Blockade beim Tierwohlvorrang im Baurecht dürfte aus dieser Idee ohnehin nichts werden, weil die erforderlichen Angebotsmengen nicht bereitgestellt werden können.
Die Fa. Schaumann weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass im Spezialprodukt Rindamin BP ab sofort der Schaumann-Wirkstoff MiMag - mikronisiertes und aktiviertes Magnesiumoxid -, neben Natriumbicarbonat, Natriumcarbonat und reaktivem Algenkalk enthalten ist. Lt. Schaumann hat der Wirkstoff aufgrund eines speziellen Mahlprozesses eine porösen und stark vergrößerten Oberfläche des Magnesiums und verfügt deshalb über eine besonders hohe Löslichkeit im Pansen. Die so erzielte Pufferleistung wird, so das Unternehmen, um das Vierfache im Vergleich zu normalem Magnesiumoxid gesteigert. Dadurch soll MiMag einen wichtigen Beitrag zur pH-Wert-Stabilisierung im Pansen leisten und gleichzeitig die Magnesiumversorgung und die Gesundheit der Milchkuh besonders in in den warmen Sommermonaten optimal unterstützen.
Fusion der Allgäuer Herdbuchgesellschaft mit dem Zuchtverband Schwarzbunt und Rotbunt Bayern
SRB - Bei der Mitgliederversammlung des Zuchtverbandes Schwarzbunt und Rotbunt Bayern e.V. (SRB) am 21.06.2021 stimmten 95% der teilnehmenden Mitglieder für eine Auflösung des Zuchtverbandes und machen damit den Weg frei für eine Fusion mit der Allgäuer Herdebuchgesellschaft (AHG) zu ProRind, teilt der SRB in einer Pressenotiz mit. Mit der Fusion des SRB mit der AHG soll eine starke, bayernweit tätige Zuchtorganisation mit ca. 150.000 Herdbuchkühen entstehen. Braunvieh, Holsteins und Fleckvieh werden in ProRind betreut werden. Zukünftiger Sitz soll am neu im Bau befindlichen Vermarktungszentrum in Unterthingau sein.
Der Förderverein Bioökonomieforschung e. V. (FBF) plant im Jahr 2021 eine Ausschreibung, um wieder neue Projekte im Bereich der Reproduktionsforschung beim Rind zu fördern.
Die Projektausschreibung wird voraussichtlich im Herbst 2021 auf der FBF-Homepage veröffentlicht.
ITW: Haltungsform-Kennzeichnung ausgeweitet - Neue Tierarten und verarbeitete Fleischware
Die in der Initiative Tierwohl (ITW) engagierten Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) weiten ab dem 1. Juli 2021 das Angebot der Lebensmittel mit dem Haltungsform-Kennzeichen aus. Zugleich können die teilnehmenden Unternehmen verarbeitete Fleischware, wie zum Beispiel Wurst, erstmals in großen Mengen in die einzelnen Stufen des Haltungsform-Systems einordnen. Verbraucher können dadurch bei vielen weiteren Fleisch-Produkten sehr schnell erkennen, wie hoch das Tierwohl-Niveau der Tierhaltung ist, aus der das jeweilige Produkt stammt. Neben frischer Ware aus Hähnchen-, Puten-, Schweine- und Rindfleisch, kommen nun neue Tierarten dazu. Mindestens genauso wichtig ist aber die Einbeziehung der verarbeiteten Ware,
erklärt Dr. Alexander Hinrichs, Geschäftsführer der Initiative Tierwohl.