BRS News

Eine aktuelle Studie untersucht die Umsetzung und Durchsetzung der Verordnung (EC) 1/2005 des Rates, mit besonderem Schwerpunkt auf der Transportfähigkeit von Tieren und der Datenaufzeichnung. Die Ergebnisse zeigen, dass es nach wie vor Probleme mit der Einhaltung der Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Transportbedingungen, die Dokumentation und den Transport vulnerabler Tiere, gibt. Es wurden zwar einige positive Praktiken beobachtet, aber die Durchsetzung ist nach wie vor uneinheitlich, und es wurden erhebliche Mängel festgestellt, insbesondere bei den Inspektionsverfahren, der Dokumentationspraxis und der Bewertung der Transportfähigkeit der Tiere. Die Ergebnisse machen deutlich, dass klarere rechtliche Definitionen, eine bessere Koordinierung zwischen den Behörden und stärker harmonisierte Inspektions- und Datenaufzeichnungsverfahren erforderlich sind.

Fleischverzehr 2024

 

Nach vorläufigen Angaben des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) lag der rechnerische Fleischverzehr in Deutschland mit durchschnittlich 53,2 Kilogramm pro Person leicht über dem der beiden Vorjahre (2022: 52,8 sowie 2023: 52,9 Kilogramm pro Person). Insbesondere Hühnerfleisch war beliebter, während der Verzehr von Schweinefleisch in den vergangenen Jahren nahezu stagniert. Die Fleischerzeugung legte erstmals seit 2016 wieder zu. Wie aus der Versorgungsbilanz Fleisch 2024 hervorgeht, lag Schweinefleisch beim Verzehr mit 28,4 Kilogramm je Einwohner erneut vorn, jedoch mit rund 100 Gramm weniger als 2023. Die Beliebtheit von Geflügelfleisch stieg erneut und lag mit einem Plus von 500 Gramm bei 13,6 Kilogramm pro Kopf. Der Zuwachs geht insbesondere auf Hühnerfleisch zurück. Der Verzehr von Rind- und Kalbfleisch blieb trotz gestiegener Verbraucherpreise mit 9,3 Kilogramm pro Person stabil.

 

Die QS Qualität und Sicherheit GmbH ermittelte erstmals zur Stichtagsberechnung am 01.11.2024 Schweinemastbetriebe deren Befunddaten auffällig waren. Anhand ausgewählter Schlachtbefunddaten identifizierte QS 100 Betriebe. 94 der 100 Betriebe hatten – Stand 1.3.2025 – bereits ein Tiergesundheitsaudit, in dem die speziell geschulten Auditoren klärten, ob die tierhaltenden Betriebe tatsächlich Beratungsbedarf haben.

Ab April 2025 stellt Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w.V. (vit, Verden) die Zuchtwertschätzung für Deutsche Holsteins auf das innovative Single-Step-Verfahren um, welches einige Vorteile für die Zuchtpraxis bietet. Im Gegensatz zum bisherigen Multi-Step-Verfahren, bei dem Zuchtwerte in mehreren Schritten geschätzt werden, erfolgt bei Single-Step die Berechnung in einem einzigen Schritt. Alle verfügbaren Daten – Phänotypen, Pedigrees und Genotypen – werden miteinander kombiniert, wodurch auch nicht-genotypisierte Tiere direkt zur genomischen Zuchtwertschätzung beitragen. Ein großer Vorteil des Single-Step-Verfahrens ist die höhere Sicherheit der Zuchtwerte um bis zu 14 %, insbesondere bei Gesundheits- und funktionalen Merkmalen. Vor allem junge, genomische Bullen profitieren von der Umstellung auf das neue Rechenverfahren und erhalten einen deutlichen Sicherheitsschub.

ASR Mitgliederversammlung mit Neuwahlen – Ein Rückblick

Am 25. März 2025 fand in Seligweiler die diesjährige Mitgliederversammlung des ASR (Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Rinderzucht- und Besamungsorganisationen e.V.) statt. Die Veranstaltung bot den Mitgliedern nicht nur einen Überblick über die Regularien des Vereins, sondern auch wertvolle Fachvorträge zu aktuellen Themen. Dr. Reiner Emmerling hielt einen Vortrag zum Thema Befruchtungswert, während Christine Anglhuber Einblicke in das Projekt Methodenwerkstatt gab.

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Die Arbeitsgruppe Landwirtschaft (AG11) hat ihr Positionspapier abgeschlossen und zahlreiche positive Impulse gesetzt. Besonders erfreulich ist die Unterstützung der Schweine- und Rinderhalter, die durch das Bekenntnis zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung unter stabilen Rahmenbedingungen und mit Planungssicherheit gestärkt werden. Doch nun gilt es, die richtigen Schritte umzusetzen.

Das neue KTBL-Präsidium
© (© Holger Groß)

Am 26. März 2025 wurde Prof. Dr. Nicole Kemper zur neuen Präsidentin des KTBL gewählt. Sie folgt Prof. Dr. Eberhard Hartung nach, der nach acht Jahren im Amt nicht für eine Wiederwahl kandidierte. Prof. Hartung bleibt weiterhin im Präsidium aktiv. Neue Stellvertreter sind Dr. Stefan Neser (LfL) und Dr. Harm Drücker (Landwirtschaftskammer Niedersachsen). Prof. Kemper ist seit 2013 Professorin an der Tierärztlichen Hochschule Hannover und engagiert sich seit 2015 in verschiedenen KTBL-Arbeitsgruppen. Weitere Präsidiumsmitglieder sind Prof. Dr.-Ing. Jörg Dörr (RPTU Kaiserslautern), Prof. Dr. Silke Hüttel (Uni Göttingen) und Prof. Dr. Eberhard Hartung. Dr. Burkhard Schmied (BMEL) ist kraft Amtes Mitglied des Präsidiums.

Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) fordert, Ernährungssicherung mit deutschen Grundnahrungsmitteln (z.B. Milch, Fleisch, Brot) ins Grundgesetz aufzunehmen, um den Selbstversorgungsgrad zu sichern. Hohe Kosten, bürokratische Hürden und übermäßige Regulierungen gefährden die Landwirtschaft und führen zum Betriebesterben. Der BRS schlägt vor, Artikel 91a des Grundgesetzes zu erweitern und gezielte Förderprogramme für Junglandwirte sowie Investitionen in moderne Landwirtschaft und Tierhaltung zu schaffen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Verbesserung der Rahmenbedingungen für Innovation, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Zudem sollten Investitionen in Tierwohl und Stallumbauten erleichtert sowie Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Die Förderung einer wettbewerbsfähigen, zukunftsfähigen Landwirtschaft ist entscheidend für die Ernährungssicherung und den Erhalt des ländlichen Raums.

Sperrzonen der aktuellen MKS-Ausbrüche; blauer Kreis: Sperrzone in Ungarn, rote Kreise: Sperrzonen in der slowakischen Republik
© Staatliche Veterinär- und Lebensmittelverwaltung der Slowakischen Republik, modifiziert von Mag. Stefan Fucik

Aufgrund des MKS-Ausbruchs in der Slowakei hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz präventive Maßnahmen für die Einfuhr von Tieren aus Ungarn und der Slowakei in österreichische Schlachtbetriebe erlassen. Wichtige Anforderungen umfassen:

  • Absonderung der Tiere in einem Quarantänestall oder strikte Trennung von anderen Tieren im Betrieb.
  • Durchführung und Dokumentation einer R&D nach der Schlachtung.
  • Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes bei der Anlieferung.
  • Reinigung und Desinfektion der Transportmittel.

Es wird dringend davon abgeraten, Tiere und tierische Produkte aus den betroffenen Regionen einzuführen. Halter:innen sind aufgefordert, verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um eine Einschleppung der Maul- und Klauenseuche zu verhindern.

Der Praxisleitfaden – Ökologische Schweinefütterung der LfL wurde umfassend überarbeitet und ist nun verfügbar. Die aktualisierte Ausgabe bietet praxisnahe Informationen zur Fütterung von Schweinen im Ökolandbau und berücksichtigt neue gesetzliche Anforderungen, die seit 2022 eine ausschließlich ökologische Fütterung vorschreiben. Ein Schwerpunkt der Überarbeitung liegt auf der bedarfsgerechten Nährstoffversorgung, insbesondere mit essenziellen Aminosäuren. Der Leitfaden enthält aktuelle Nährstoffgehalte ökologischer Futtermittel und praxisorientierte Rationsbeispiele. Zudem werden Empfehlungen für Jung- und Zuchtsauen sowie Ferkel und Mastschweine gegeben. Die digitale Version des Leitfadens ist ab sofort auf der LfL-Website zum Download verfügbar. Eine Printausgabe kann ebenfalls gegen eine Schutzgebühr bestellt werden.