BRS News

Ab 1. Januar 2025 tritt die Reform der Grundsteuer in Kraft, wodurch sich auch Änderungen für die Berechnung der Kammerumlage der Landwirtschaftskammer NRW ergeben. Die bisherige Basis, der sogenannte Einheitswert, wird durch den neuen Grundsteuerwert ersetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die bisherige Regelung zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verfassungswidrig ist und so nicht fortgeführt werden kann. Deswegen hat der Gesetzgeber mit dem Grundsteuerreformgesetz eine Neuregelung geschaffen, die zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Statt des Einheitswerts wird künftig der Grundsteuerwert als Basis für die Berechnung der Kammerumlage herangezogen.

Der Jahresbericht 2024 der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist erschienen. Der Bericht informiert über die vielfältige Arbeit der Landwirtschaftskammer, die zugleich viele hoheitliche Aufgaben in der Agrarverwaltung wahrnimmt. Er vermittelt gleichzeitig einen Eindruck von der Vielfalt der Landwirtschaft sowie des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen und dokumentiert mit umfangreichem Zahlenmaterial, wie sich die grüne Branche im zurückliegenden Jahr entwickelt hat.

Anfang Dezember ist die Bekanntmachung Integration ökologischer, wirtschaftlicher und sozialer Perspektiven bei der Bewertung der Leistung der Agrarökologie. Auswirkungen auf die Wertschöpfungskette und die Politik veröffentlicht worden. Die BLE betreut die Bekanntmachung als Projektträger. Die zweite EU-kofinanzierte Bekanntmachung für gemeinsame transnationale Forschungsprojekte im Rahmen von PA AGROECOLOGY ist noch bis zum 17. Februar 2025 geöffnet.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sein Förderprogramm für Drohnentechnik zur Wildtierrettung aufgrund des großen Interesses auch im Jahr 2024 fortgeführt. Mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1,84 Millionen Euro konnte dieses Jahr die Anschaffung von insgesamt 483 weiteren Drohnen gefördert werden. Insgesamt wurden seit Programmstart im Jahr 2021 2.446 Drohnen gefördert.

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Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) als Dachverband der deutschen Rinder- und Schweineproduktion fordert ein klares Bekenntnis aller Parteien zur heimischen Nutztierhaltung. Innovation, Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und Planungssicherheit sind die Eckpfeiler der Erzeugung tierischer Produkte. Deutschland gehört bereits heute zu den Ländern mit den höchsten Standards in der Nutztierhaltung und produziert sichere Lebensmittel für Millionen von Menschen. Der BRS plädiert für die Aufnahme der Ernährungssicherung als Staatsziel in das Grundgesetz. Der Erhalt der Bodenfruchtbarkeit, die Ressourcenschonung, die Einsparung von Mineraldünger, die Förderung der Artenvielfalt im ländlichen Raum und die Sicherung des Familieneinkommens werden durch die Tierhaltung gewährleistet - darauf ist der BRS stolz!

In Niedersachsen soll die Auszahlung der flächenbezogenen Direktzahlungen in der Agrarförderung am 23. Dezember 2024 erfolgen. Die Fördersätze für die Öko-Regelungen wurden um etwa 8,5 Prozent gegenüber den geplanten Ansätzen erhöht. Somit wird zum Beispiel für die freiwillige Stilllegung (Öko-Regelung 1a) für den ersten ha bzw. das erste Prozent statt 1.300 Euro je ha 1.410 Euro je ha ausgezahlt. Die finalen Prämiensätze der flächen- und tiergebundenen Direktzahlungen wurden im Bundesanzeiger am 29.11.2024 veröffentlicht. Es wird empfohlen, den Bewilligungsbescheid auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Nach Zustellung kann nach innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch eingelegt werden.

Die EU-Kommission wird im Jahr 2025 132 Mio. EUR für die Kofinanzierung von Absatzförderungsmaßnahmen für nachhaltige und hochwertige Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse der EU im Binnenmarkt und weltweit bereitstellen. Das von der Kommission angenommene förderungspolitische Arbeitsprogramm 2025 zielt darauf ab, neue Marktchancen für Landwirte in der EU und die Lebensmittelindustrie in der EU im weiteren Sinne zu erschließen und ihnen dabei zu helfen, ihr bestehendes Geschäft zu sichern. Die verfügbaren Beträge für die im Jahr 2025 auszuwählenden Programme verteilen sich mit 63,4 Mio. EUR bzw. 58,6 Mio. EUR auf die Absatzförderung in Nicht-EU-Ländern und im EU-Binnenmarkt.

LandwirtschaftlicherProduktionswert 2024

Laut erster Schätzung des Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL) belief sich der landwirtschaftliche Produktionswert in Deutschland im Jahr 2024 auf 75,4 Milliarden Euro. Er blieb damit um rund 700 Millionen Euro oder ein Prozent unter dem Niveau von 2023. Der Wert der pflanzlichen Produktion liegt nach der ersten Schätzung bei gut 34,6 Milliarden Euro (-zwei Prozent im Vergleich zum Vorjahr), während er im Bereich Tiere und tierische Erzeugnisse gegenüber 2023 leicht auf 36 Milliarden Euro zulegen konnte. Damit übertraf die Veredlungswirtschaft im Wert erneut die Pflanzenproduktion. Bei Schlachttieren nahm die Erzeugung, auch durch höhere Schlachtgewichte, zu. Dem stand allerdings ein etwas stärkerer Rückgang der Erzeugerpreise gegenüber. Aufgrund der eher knapp verfügbaren Rohmilch stiegen vor allem die Milchpreise 2024 gegenüber dem Vorjahr an und sorgten bei den tierischen Erzeugnissen für einen gestiegenen Produktionswert.

Der aktuelle IDF Dairy Sustainability Outlook des Internationalen Milchwirtschaftsverbands beleuchtet Initiativen des globalen Milchsektors, die dazu beitragen, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen zu erreichen. Die Sonderausgabe konzentriert sich speziell auf die Milchverarbeitung und stellt eine Reihe von Fallstudien vor, die zeigen, wie der Milchsektor weltweit Innovationen vorantreibt und nachhaltige Praktiken einführt, um widerstandsfähige Systeme aufzubauen.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verkündet den Erlass eines Gesetzes zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union. Damit können Behörden Verstöße gegen das EU-Tiergesundheitsrecht ahnden. Das Gesetz schafft keine neuen Regelungen, sondern knüpft an bestehende EU-Regelungen an: etwa an die Pflicht, dass für Rinder eine amtliche Veterinärbescheinigung benötigt wird für den Transport in einen anderen EU-Staat.