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GPS-System für Kühe
Nestlé bezieht Stellung zu "Wasservorwürfen"
SozialenMedien formuliert und tausendfach verbreitet wurden. Dabei geht es v.a. um die Aktivitäten des Unternehmens in sog. Entwicklungsländern bei der Wasserförderung und dem -verkauf.
Wer vermeintliche
Wahrheiten, die über Facebook oder andere soziale Medienkanäle verbreitet werden, hinterfragt, sollte sich immer auch die Stellungnahmen und Argumente der anderen Seite durchlesen.
Wünschenswert wäre dann eine dritte, neutrale Stelle, die alle Informationen auswertertet und bewertet.
Als Aufgaben werden u.a. genannt:
- Umsetzung und Einhaltung unserer Zucht-, Produktions- sowie Gesundheits- und Hygienestandards inkl. Leistungsprüfung, Selektion, DNA-Probennahme, Dokumentation und Monitoring, Mitarbeiterschulung etc.
- Sie sind dafür verantwortlich, dass die Zuchttiere, die diesen Betrieb verlassen, den höchsten Qualitätsansprüchen unserer nationalen und internationalen Kunden genügen.
hib - Das vom Bundesrat geforderte Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten in Zirkussen wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geprüft. Weil aber die von der Länderkammer geforderten Regelungen in die Grundrechte von Tierlehrern und Zirkusunternehmern eingreifen würden, müsse eine umfassende Folgenabschätzung vorgenommen werden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/11994) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/11836) hervor, die eine überfällige Gegenäußerung der Regierung auf eine in der 943. Sitzung des Bundesrates gefasste Entschließung einfordert. Das Verbot soll demnach für Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde gelten. Weiter heißt es dazu, dass die Bundesregierung dem Bundesrat gegenüber Stellung nehmen werde, wenn die Prüfung über das Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass von Regelungen durch Verordnung, die Entscheidung über etwaige Maßnahmen und die Ressortabstimmung abgeschlossen ist.
Anm. d. Red.: Der Gesetzgeber ist eigentlich bei jeder Gesetzesänderung aufgefordert, derartige Folgenabschätzungen durchzuführen, um nicht mit anderen Gesetzen in Konflikt zu geraten und um die Verhältnismäßigkeit zu wahren. D.h. auch, dass die mit einer Gesetzesnovelle oder -änderung eingehergehenden Investitionen den Nutzen nicht überschreiten dürfen, weil dies die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen beeinträchtigt und womöglich zu Arbeitsplatzverlusten führt oder einem Berufsverbot gleich käme. Dies wird derzeit bei dem gesetzlichen Ausstieg aus der Ferkelkastration und neuen Haltungsvorgaben für Ferkelerzeuger heftig diskutiert und kann nur politisch gelöst werden.
Werden kranke Tiere künftig diskriminiert?
No antibiotics ever– immer mehr US-Geflügelkonzerne werben mit solchen Slogans. Die Welle schwappt auch nach Deutschland, wo REWE Fleisch aus garantiert antibiotikafreier Schweinemast anbieten will. Werden kranke Tiere also künftig diskriminiert?, fragen die Tierärztin Annegret Wagner und der Wissenschaftsjournalist Jörg Held im Internetportal
Wir-sind-Tierarzt.de.
Anm. d. Red.: Ausgehend vom amerikanischen Markt wird ein Vergleich mit deutschen Verhältnissen vorgenommen. Während Deutschland mit der AMG-Novelle zum Antibiotikamonitoring, einem Verbot von antibiotischen Leistungsförderern sowie zahlreichen Wirtschaftsinitiativen einen risikofreien Genuss garantiert, sind antibiotisch wirksame Leistungsförderer in Amerika noch zugelassen. Deutschland wird für sein Engagement von der EU-Kommission gelobt, was bei Käufern aus dem Ausland zunehmend honoriert wird.
Grundsätzlich kann das Projekt von REWE ein Anreiz für noch mehr Tiergesundheitsmanagement und noch mehr Prophylaxe sein. Es belegt außerdem, dass bereits heute in konventionellen Ställen ein hohes Tiergesundheitsniveau erreicht wird. Das darf aber nicht dazu führen, dass behandelte Tiere diskriminiert werden. REWE sollte daher dringend seine Werbung überdenken. Das findet auch die Tierärztin Annegret Wagner in einem Kommentar.
Oldenburgische Volkszeitung mit "Hofblick"-TV: wie funktioniert die Antibiotikadatenbank?
Hofblickhat die Oldenburgische Volkszeitung der Tierärztin Dr. Siemers von der Praxis Dümmerland aus Steinfeld über die Schulter geschaut. Sie erklärt, wie die Antibiotika-Datenbank erfasst wird und mit welcher Methode sie das richtige Medikament für einen Erreger findet. Den nächsten Hofblick gibt es am 03.05.2017.
YoungFarmersTV: Neuer Azubi-Film
Jeder Tag ist anders. Selbst Routinearbeiten sind nie gleich. Man sieht, was man anbaut und erntet. Auch die Technik begeistert mich.Neben der Arbeit auf dem Feld und im Stall hat auch Henrik eine große Leidenschaft: Der 18-Jährige hält Mutterschafe. Diese haben gerade ihre Lämmer bekommen und benötigen besondere Aufmerksamkeit von Henrik.
Neue EU-Regeln über ein System für elektronische Kontrollbescheinigungen für die Einfuhr ökologischer/biologischer Erzeugnisse aus Drittländern wurden am 19.04.2017 von der Europäischen Kommission veröffentlicht und werden in 6 Monaten in Kraft treten.
Die neuen Regeln sollen die Rückverfolgbarkeit der ökologischen/biologischen Erzeugnisse verbessern (und damit die Bestimmungen zur Lebensmittelsicherheit verstärken) und Betrugsfälle reduzieren. Die neuen Regeln folgen den Empfehlungen des Europäischen Rechnungshofes und eines Ersuchens der Minister der EU-Mitgliedstaaten aus dem Jahre 2011, die Bedenken hinsichtlich der Überwachung des Warenverkehrs von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und einheitlichen Einfuhrkontrollen anzugehen. Die Verbesserungen werden erwartungsgemäß auch den Verwaltungsaufwand für Unternehmer und staatliche Stellen verringern, sowie umfassendere statistische Daten über die Einfuhr von ökologischen/biologischen Erzeugnissen in die EU liefern.