BRS News
BaZI-Rind: Ergebnisse der Zuchtwertschätzung
In den Monaten April, August und Dezember jeden Jahres wird eine Zuchtwertschätzung (ZWS) basierend auf den vorliegenden Leistungsprüfungsdaten durchgeführt. Aktuelle Ergebnisse können in der Online-Anwendung BaZI-Rind abgerufen werden. Die in der Zuchtwertschätzung Dezember 2021 vorgenommenen Änderungen im Zuchtwertschätzverfahren und bei der Veröffentlichung der Zuchtwerte werden im Internetportal der Lim Folgenden beschrieben.
Atemwegserkrankungen bei Schweinen sind für eine Vielzahl von Schweinehaltern ein großes gesundheitliches Problem. Doch eine intensive Tierbeobachtung ist sehr zeitaufwändig und nicht objektiv. Zudem verhalten sich Schweine anders, wenn der Mensch in der Nähe ist. SoundTalks® eröffnet neue Wege in der Tierbeobachtung. Dieses innovative Monitoring-System von Boehringer Ingelheim ist eine künstliche Intelligenz, die den respiratorischen Gesundheitsstatus der Tiere permanent analysiert und sowohl die Stalltemperatur als auch die Luftfeuchtigkeit erfasst. Das Frühwarnsystem erkennt Atemwegserkrankungen mit Husten bis zu 5 Tage früher als eine routinemäßige Tierkontrolle. Es ermöglicht einen früheren Behandlungsbeginn, bevor die Tiere ernsthaft erkranken, in der Leistung abfallen und es zu finanziellen Einbußen kommt. Dabei ist die Technik absolut praxistauglich, robust und leicht zu installieren.
Forschern des Nationalen Forschungsinstituts für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt (INRAe), des Institut de l'Elevage (IDELE), der Eliance und der Ecole Nationale Vétérinaire de Toulouse (ENVT) haben eine genetische Anomalie bei der Holstein - Rasse entdeckt. Diese betrifft die Immunität des Verdauungssystems und kann Dank des Fundes züchterisch bearbeitet werden.
In einem topagrar-Interview vom 8.12.2022 zieht Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir eine Bilanz der ersten zwölf Monaten seiner Amtszeit. Er äußert sich u.a. zum Krieg in der Ukraine und dessen Auswirkungen auf die Landwirtschaft sowie zum Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung.
Verbraucher sollen künftig auf einen Blick erkennen können, wie ein Tier in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland gehalten wurde. Dieses Ziel verfolgt der von der Bundesregierung angekündigte Gesetzentwurf zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit der Haltungsform der Tiere, von denen sie gewonnen wurden
(Tierhaltungskennzeichnungsgesetz – TierHaltKennzG), den der Bundestag am Donnerstag, 15. Dezember 2022, erstmals berät. Nach knapp 70-minütiger Debatte soll der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen werden.
Es geht dabei um nicht weniger als die Zukunft der Schweinehaltung in Deutschland. Die wichtigsten Argumente finden Sie hier. Die ausführliche BRS-Stellungnahme hier.
Die 1. Lesung wird am Donnerstag, 15. Dezember, 12.10 Uhr, live übertragen.
LfL-Umfrage für Direktvermarkter „Direktvermarktung 2.0 – smart, kontaktlos und flexibel“
Der Arbeitsbereich Diversifizierung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) führt derzeit eine Online-Umfrage unter Direktvermarktern durch. Ziel der Befragung ist es, den Stellenwert smarter, kontaktloser und flexibler Einkaufsmöglichkeiten wie Click and Collect
oder der Automatenvermarktung in der landwirtschaftlichen Direktvermarktung zu ermitteln. Für die Beantwortung der Fragen sind max. 10 min erforderlich. Als kleines Dankeschön verlost die LfL unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern jeweils ein Jahresabo der Fachzeitschrift für Direktvermarktung HOFdirekt plus (Warenwert: 90,00 €) und HOFdirekt print (Warenwert: 71,40 €).
Unser Rahmenvertragspartner bietet wieder einen Webtalk am 09.12.2022 ab 11 Uhr zum Thema Die aktuelle Situation am Energiemarkt
an.
- Was bedeutet die aktuelle Situation am Energiemarkt für Sie als Endverbraucher?
- Wie steht es um die Versorgungssicherheit im Herbst und Winter?
- Was erwarten die meistro Experten für das kommende Jahr?
Diese und weitere Fragen beantworten Ihnen gerne Martina Glatzeder (Leiterin Kundenservice) und Daniel Homeyer (Leitung Portfoliomanagement & Einkauf) von der meistro Energie GmbH. Der kostenlose und unverbindliche Webtalk findet am 09.12.2022 in der Zeit von 11 bis 12 Uhr statt.
BZL-Infografik: "Welcher Anteil der Verbraucherausgaben für Nahrungsmittel kommt beim Landwirt an?"
BLE - Ein immer geringerer Teil dessen, was Verbraucherinnen und Verbraucher für Nahrungsmittel bezahlen, kommt bei den Erzeugerinnen und Erzeugern an. Gerade bei der Betrachtung längerer Zeiträume sind die Unterschiede enorm: Für Brotgetreide, Kartoffeln, Fleisch und Eier fiel der Anteil an den Verkaufserlösen vor vierzig Jahren noch mehr als doppelt so hoch aus. Verpackung und Transport von Lebensmitteln sowie der Verarbeitungsgrad haben seitdem stark zugenommen und fließen ebenfalls in den Preis ein, sodass der Erzeugeranteil niedriger ausfällt. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je kürzer die Wertschöpfungskette und je geringer die Verarbeitung, desto mehr verdienen Landwirtinnen und Landwirte am Verkauf ihrer Erzeugnisse.
Die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein bietet in Zusammenarbeit mit dem Beratungs- und Schulungsinstitut für Tierschutz, bsi Schwarzenbek eine Kurzschulung zum richtigen Umgang mit unheilbar erkrankten Rindern und Schafen an. Die Seminare werden am 17. Januar, 14. Februar und 14. März 2023 im Hauptgebäude der Landwirtschaftskammer in Rendsburg stattfinden.
Das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten haben sich auf eine neue EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten geeinigt. Dies sei ein wichtiger Wendepunkt im weltweiten Kampf gegen die Entwaldung, unterstrich Frans Timmermans, Exekutivvizepräsident der EU-Kommission. Mit der neuen Verordnung werden strenge verbindliche Sorgfaltspflichtvorschriften für Unternehmen festgelegt, wenn sie folgende Waren in der EU in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen: Palmöl, Rindfleisch, Soja, Kaffee, Kakao, Holz und Kautschuk sowie daraus hergestellte Erzeugnisse (wie Rindfleisch, Möbel oder Schokolade). Marktteilnehmer und Händler müssen nachweisen, dass die Erzeugnisse sowohl entwaldungsfrei (d. h. auf Flächen erzeugt, die nicht nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden), als auch legal (im Einklang mit allen im Erzeugerland geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften) sind. Die Unternehmen werden auch verpflichtet sein, genaue geografische Informationen über die landwirtschaftlichen Nutzflächen zu erheben, auf denen die von ihnen bezogenen Erzeugnisse erzeugt wurden, damit diese auf Einhaltung der Vorschriften überprüft werden können. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass die Nichteinhaltung der Vorschriften zu wirksamen und abschreckenden Sanktionen führt.