BRS News
Die Landesvereinigung der Milchwirtschaft in Nordrhein-Westfalen (LV Milch) hat gemeinsam mit engagierten Landwirtinnen und Landwirten aus NRW einen Film produziert. Das Filmprojekt #gemeinsam soll Landwirten und Verbrauchern aber auch dem Lebensmitteleinzelhandel und den Medien eine Plattform zum Dialog bieten, um über Themen wie nachhaltige Landwirtschaft und Milcherzeugung, Gülle-Problematik, Methanausstoß durch Kühe oder zurückgegangene Weidehaltung zu diskutieren. Über den Instagram-Account hashtaggemeinsam
können Fragen gestellt, Anregungen eingebracht oder Kontakte zum persönlichen Gespräch oder Besuch auf einem Milchkuhbetrieb vereinbart werden. Darüber hinaus berichten einige Landwirte, die auch am Filmprojekt mitgewirkt haben, regelmäßig über ihren Alltag auf dem Hof und stehen Rede und Antwort bei Fragen rund um die Milcherzeugung.
Der Lehrpfad Moderne Schweinehaltung in Österreich
mit den dazugehörenden Unterrichtsmaterialien, der in Kooperation des Verbandes österreichischer Schweinebauern (VÖS) mit der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik und der AMA Marketing sowie mit Unterstützung des Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) entstanden ist, soll den Zusammenhang zwischen Tierhaltung und dem fertigen Fleischgericht auf dem Teller in den Fokus rücken. Über den landwirtschaftlichen Betrieb hinaus wird die Wertschöpfungskette betrachtet und der Weg des Schweinefleischs vom Bauernhof bis zur Theke nachvollziehbar gemacht.
Mit Erlass vom 23.10.2018 gilt die niedersächsische Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung als veröffentlicht und damit gelten die Übergangsfristen in Altbauten ab diesem Termin. Die Leitlinie ist kein Gesetz oder eine Verordnung, konkretisiert aber die allgemeinen Anforderungen, die in Tierschutzgesetz und Tierschutznutztierhaltungsverordnung genannt werden, da es keine rechtlichen Grundlagen für Rinder über 6 Monaten gibt. Die Leitlinie regelt insbesondere für Neu- und Umbauten die Mindestanforderungen an die Stallhaltung von Mastrindern (ab dem 7. Lebensmonat) und Mutterkühen. Sie beinhaltet aber auch Anforderungen für die Haltung in bestehenden, vor der Mastrinderleitlinie genehmigten Altbauten mit Übergangsfristen, um die gewünschten Verbesserungen für das Tierwohl insgesamt umzusetzen. Die ersten Umsetzungsfristen gelten bereits ab Oktober 2020.
Coronaschutz: Selbsttests durch Unternehmen
Bislang hört man noch wenig von Covid-19-Tests in deutschen Firmen: Tönnies setzt eigene Laborkapazitäten dafür ein und auch die Deutsche Post testet freiwillig. Hintergrund u.a.: die öffentlichen Testkapazitäten sind ausgeschöpft. Eigene Tests können für Unternehmen ein Weg sein, Mitarbeitern Unsicherheit zu nehmen und die Betriebsbereitschaft zu sichern. Nur, woher bekommt man die Testkits? Der Gutschein-Anbieter Bonago hat sein Kerngeschäft um Corona-Tests für Firmen erweitert. Vielleiht auch eine Marktlücke für Veterinärlabore, die seit Kurzem auch für Coronauntersuchungen zugelassen sind?
Ob ein Unternehmen testet oder nicht, muss im Gesamtkontext Risiken, Kosten, Kapazitäten betrachtet werden
, schreibt die Lebensmittelzeitung und verweist auf Amazon, die 50.000 Mitarbeiter pro Tag testen, nachdem es unter den Mitarbeitern bereits Todesfälle gab.
Alle Anträge können in den kommenden Wochen über diese Webseite gestellt werden. Grundsätzlich erfolgt die elektronische Antragstellung über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte). Ausgenommen sind Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen. Sie können den Antrag selbst stellen – ohne prüfenden Dritten, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat. Sollten Sie noch kein Zertifikat besitzen, können Sie dieses über das ELSTER-Portal beantragen.
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021.
Für die Landwirtschaft in Deutschland gibt es verschiedene Corona-Hilfen. Land-Data hat auf seiner Internetseite die ab Oktober geltenden unterschiedlichen Hilfsmaßnahmen für die Betriebe vorgestellt.
Die Überbrückungshilfe soll die von den Auswirkungen der Corona-Pandemie wirtschaftlich am stärksten betroffenen Unternehmen unterstützen. Daher muss ein Nachweis über einen Umsatzrückgang von mindestens 60% im Vergleich zum Vorjahr erbracht werden. Dann werden in den Fördermonaten betriebliche Fixkosten in Abhängigkeit von den Umsatzrückgängen im jeweiligen Monat im Vergleich zum Vorjahr gefördert:
- Bei einem Rückgang um 70% oder mehr ist eine Erstattung von bis zu 80% der förderfähigen Kosten möglich.
- Bei einem Rückgang von 50% bis 70% werden bis zu 50% der Kosten erstattet.
- Bei einem Rückgang um 40% bis 50% können noch bis zu 40% der förderfähigen Kosten übernommen werden.
Die 2. Phase umfasst die Fördermonate September bis Dezember. Die Anträge für die 2. Phase der Überbrückungshilfe können voraussichtlich ab Mitte Oktober gestellt werden. Die Antragstellung muss über ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer erfolgen
Belgien wieder offiziell ASP-frei
Die Europäische Kommission hat heute bekannt gegeben, dass sie eine Verordnung angenommen hat, mit der Belgien wieder als frei von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gilt. Vorausgegangen war eine Präsentation Belgiens im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SCoPAFF), in der die belgischen Behörden über die Erfolge bei der ASP-Bekämpfung berichtet hatten.
Dasselbe strebt Deutschland an, wie die Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Interview mit der Augsburger Allgemeinen am 16. November erklärte.
Bei ihrem heutigen informellen Treffen per Video unter Leitung der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, haben die EU-Agrarminister mit einer klaren Botschaft auf die Aussagen des Vizepräsidenten der EU-Kommission, Frans Timmermans, reagiert. Die Delegationen zeigten sich zutiefst irritiert darüber, dass demokratisch gefundene Kompromisse von 27 Mitgliedsstaaten sowie der Mehrheit des Europäischen Parlaments infrage gestellt würden. Kommissar Timmermans hatte jüngst geäußert, die Vorschläge zur Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) zurückziehen zu wollen.
![Logo BovINE Logo BovINE](/images/sizes/240x240/brs/bovine/20200116-bovine-logo.png)
Am 12.11.2020 fand der erste nationale BovINE-Workshop als Online-Veranstaltung statt. Der Workshop war mit 33 Teilnehmern gut besucht. Neben Landwirten und Vertretern verschiedener Zuchtorganisationen nahmen auch Industrie und die Fachpresse an der Veranstaltung teil. Der Chatraum wurde für Fragen und Diskussionsbeiträge rege genutzt und erlaubte einen fachübergreifenden Austausch unterschiedlicher Positionen; ein Gewinn für den ersten Workshop zu diesem europäischen Projekt.
![Logo RBW Color Logo RBW Color](/images/sizes/240x240/brs/bdf/logos/landesverbaende/logo-rbw-color-1.jpg)
Online Live-Seminare der Rinderunion Baden-Württemberg (RBW) bieten Ihnen Informationen rund um die Themen Zucht und Besamung und die Möglichkeit, sich von zu Hause weiterzubilden. Sie können per Smartphone, Laptop, PC oder Tablet teilnehmen. Die RBW freut sich auf interessante Live-Seminare sowie einen regen Austausch mit den Teilnehmern.
Folgende Seminare stehen zur Auswahl:
- Virtuelle Stallgassengespräche - Teilnahme nur für Fleckfficient-Betriebe und zusätzlich eingeladenen Personen (LKV, Berater für Rinderzucht, RBW-Bedienstete)
- Stallgasse FLECKfficient Nord : Mi, 25.11.2020 20:00 Uhr
- Stallgasse FLECKfficient Nord : Do, 26.11.2020 10:00 Uhr
- Stress im Kuhstall muss nicht sein!
- Montag, den 30.11.2020 um 14:00 Uhr (Dauer: 1 Stunde)
- Weitere Infos siehe PDF-Datei