BRS News

Der Wolf ist in Nordrhein-Westfalen zurück. Es soll sich um eine Wölfin handeln, die sich im Gebiet um Schermbeck (Kreis Wesel) niedergelassen habe, informiert die RP-Online. 13 Angriffe auf Nutztierherden sollen auf das Tier zurückgehen. Der Schaden für die betroffenen Landwirte geht in die tausende. Schäden, die dem Landwirt zwar ersetzt werden, aber nur, wenn er sich innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Behörde meldet. Das regelt ein Erlass, den das Land NRW bereits 2017 erlassen hat.
Die Landwirtschaftskammer NRW hat die Tierhalter auf Haus Riswick über Schutzmaßnahmen gegen Wölfe informiert. Dabei ging es u.a. um die Unterstützung für Schutzmaßnahmen gegen den Wolf und Informationen zum Prozedere der Entschädigung.
Ziel des Projektes ist die Entwicklung eines App-gestützten Management-Tools sowohl für die betriebliche Eigenkontrolle nach Tierschutzgesetz als auch für die tägliche Tierkontrolle nach Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung für schweinehaltende Praxisbetriebe. Beide Prozesse sollen kombiniert werden und ineinandergreifen, um den Betrieben ein Managementwerkzeug für Tierwohl und gleichzeitig ein Früherkennungssystem bezüglich Veränderungen des Tierwohls an die Hand zu geben (Tierwohl-Check). Das praxisfähige Tierwohlmanagement-Tool wird mit täglichen und quartalsweisen Erhebungsrastern und Indikatoren geplant und im Rahmen des Projektes mit Landwirten entwickelt und erprobt. Das Werkzeug entspricht dem zukünftigen Anspruch der Praxis, die erforderliche Dokumentation nicht alleine zur Aufbewahrung, sondern auch als Grundlage eines effektiven Controllings einzusetzen. Wiederkehrende und aktuell kritische Phasen, insbesondere in der Schweinemast, sollen erkannt und abgestellt werden können. Denn frühzeitiges Erkennen von Missständen und Tiererkrankungen in der Schweinehaltung fördert Tierwohl und unterstützt die ökonomische Nachhaltigkeit der Landwirtschaft. Gleichzeitig hilft das Werkzeug das Tierwohl in den Ställen faktenbasiert zu bewertet und das Ergebnis an Verbraucher heranzutragen.
TiHo -

Resistenzen machen Antibiotika unwirksam gegenüber Krankheitserregern – eine Therapie wird schwierig, wenn nicht gar unmöglich. Dies gilt für bakterielle Krankheiten bei Menschen wie auch bei Tieren. Der vielfältige Einsatz von Antibiotika führt darüber hinaus dazu, dass Antibiotika, deren Abbauprodukte sowie resistente Bakterien auch in der Umwelt zu finden sind.

Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis diskutieren Fragen zu Antibiotikaresistenzen am Freitag, den 8. Februar 2019, von 9 bis 17 Uhr unter dem Titel Seminar Veterinary Public Health: Antibiotikaresistenz an der Schnittstelle Mensch-Tier-Umwelt. Die Tagung findet in der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover im Hörsaal des Instituts für Pathologie am Bünteweg 17, 30559 Hannover statt.

Die neue Düngeverordnung führt zu Änderungen bei der Berechnung des Nährstoffvergleichs. In Rheinland - Pfalz dürfen Landwirte den bisher verwendeten Erhebungsbogen und das bisherige Berechnungsprogramm Dunginfoplus zur Erstellung einer Feld-Stall-Bilanz können nicht mehr verwendet. An deren Stelle tritt die Excel-Anwendung NV-SSB-RLP (Nährstoffvergleich-Stoffstrombilanz-Rheinland-Pfalz), welche zwischenzeitig auf der Internetseite der DLRs eingestellt ist. Diese kann unter anderem auch über die Suchwörter NV-SSB-RLP oder Nährstoffvergleich RLP gefunden werden kann.
Mit der Anwendung lassen sich simultan Nährstoffvergleich und -soweit erforderlich- Stoffstrombilanz erstellen.
Das DLR Westerwald-Osteifel bietet eine Einführung in die Anwendung NV-SSB-RLP in Form eines Vortrags an. Folgende Termine sind in der Aula des DLR WW-OE, Bahnhofstraße 32, 56410 Montabaur vorgesehen:
  • Montag, 04. Februar 2019, 10.00 Uhr und 14.00 Uhr
  • Dienstag, 12. Februar 2019, 14.00 Uhr
  • Donnerstag, 14. Februar 2019, 14.00 Uhr
Rückfragen an: Christoph Brenner, 02602/ 9228-26, Zentrale -0
Toennies Illustration TONISO Josef Bunge, langjähriger und erfahrener Fütterungsberater der Landwirtschaftskammer NRW, hat ein neues und innovatives Fütterungskonzept entwickelt, mit dem bei der Nutztierhaltung um bis zu 30% weniger Stickstoff anfallen und gleichzeitig der Anteil Soja im Futtermittel um bis zu 50 % reduziert werden, teilt die Tönnies Holding ApS & Co. KG mit Sitz in Rheda Wiedenbrück in einer Pressemeldung mit.
Die Tönnies Gruppe will sich gemeinsam mit Lieferanten als erster deutscher Produzent am neuen Fütterungskonzept orientieren
In einem Rinderbestand im Landkreis Trier-Saarburg ist die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) nachgewiesen worden. Das teilt das Landesuntersuchungsamtes (LUA) mit. Das Ergebnis wurde heute durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt. Es ist der erste Nachweis dieser Tierseuche im Land seit Mai 2009. Sie befällt vor allem Schafe und Rinder, ist für den Menschen aber ungefährlich. Ganz Rheinland-Pfalz wird zum Restriktionsgebiet erklärt; es gelten Einschränkungen für den Handel mit Tieren.
Nicht nur in Deutschland, sondern in vielen weiteren EU-Mitgliedstaaten wird derzeit die überwiegende Zahl der Schweine kupiert. Von Seiten der europäischen Kommissionsdienststellen sollen deshalb in den nächsten Jahren die Umsetzung und Durchsetzung der EU-Rechtsvorschriften verbessert und damit bessere Standards gewährleistet werden.
Eine nationale Expertenrunde mit Beteiligung des BRS hat hierzu für Deutschland Dokumente erarbeitet, die von der Agrarministerkonferenz im letzten Herbst bestätigt und an die EU-Kommission weitergeleitet wurden. Den Aktionsplan sowie seine Begleitdokumente finden Sie im Internetportal www.ringelschwanz.info.
Neu hinzugekommen ist ein Papier mit Fragen und Antworten (FAQ) zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht. Dieses Papier ergänzt die Erläuterungen aus Kapitel 3 der Risikoanalyse und skizziert Praxisbeispiele zur Tierhalter Erklärung.
Die britische Regierung hat das Risiko, dass afrikanische Schweinepest (ASF) in England ausbrechen könnte, von niedrig auf mittel erhöht. Sie begründet das mit der sich verschlechternden Biosicherheitslage in Polen, Rumänien, Ungarn und der Tschechischen Republik sowie Belgien. Als Hauptrisiko wird der Mensch als Überträger der für Schweine gefährlichen Krankheit eingestuft.
Die Anhebung der Seuchenrisikobewertung bedeutet für die englischen Betriebe die Etablierung höherer Biosicherheitsmaßnahmen.
Die britischen Behörden geben die Wahrscheinlichkeit eines Ausbruchs mit 20 % an und kalkulieren bereits verschiedene Worst-Case-Szenarien. Das kleinste Szenario kalkuliert 20 bis 30 betroffene landwirtschaftliche Betriebe mit einem Gesamtschaden von 38 bis 77 Mio. EUR.
Das Tierzuchtgesetz vom 21.12.2006 erlaubt in § 14 Abs. 1 Satz 2 die Verwendung des Samens durch den Tierhalter oder deren Betriebsangehörige zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines Kurzlehrganges über die künstliche Besamung in einer anerkannten Ausbildungsstätte mit einer bestandenen Abschlussprüfung.
Wenn niedersächsische Milchviehbetriebe viel Geld in moderne Melktechnik investieren, erwarten sie vom ersten Tage an, dass die neu installierten Anlagen perfekt funktionieren. Genau das prüfen unabhängige Experten der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen. Mit dem niederländischen Unternehmen Lely ist nun ein weiterer großer Melktechnik-Hersteller hinzugekommen, mit dem die Landwirtschaftskammer eine Kooperationsvereinbarung unterhält.
Bestandteil der Vereinbarung ist unter anderem, dass die LWK-Fachleute in Abstimmung mit Herstellern und Vertragshändlern Melkroboter und Melkstände nach DIN/ISO-Norm 6690 prüfen und anschließend die einwandfreie Funktion mit einem Siegel bescheinigen